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Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz

Hinweis: Ab dem 01.04.2024 ist die Online-Anmeldung mit dem Servicekonto Niedersachsen nicht mehr möglich. Bitte verwenden Sie stattdessen ein BundID-Konto. Eine Anleitung zur Einrichtung eines BundID-Kontos finden Sie hier.

Das Gesundheitsamt des Landkreises Lüneburg bietet für Tätige im Gastronomie- und Lebensmittelbereich Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz an. Sie haben die Möglichkeit, die Infektionsschutzbelehrung online oder vor Ort durchzuführen

Alle Informationen auf einen Blick

Wir helfen Ihnen weiter!

Gesundheit
Anette Ziegler
Mitarbeiterin Hygiene und Umwelt
04131 26-1484E-Mail senden
Gebäude 4 - Zimmer 101 // 2
Gesundheit
Angela Mertins-Maack
Mitarbeiterin Verwaltung Fachdienst Gesundheit
04131 26-1471E-Mail senden
Gebäude 4 - Zimmer 4 // 1
Gesundheit
Marion Prehm
Mitarbeiterin Verwaltung Fachdienst Gesundheit
04131 26-1470E-Mail senden
Gebäude 4 - Zimmer 4 // 1

Online-Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz

Dieses Angebot gilt ausschließlich für Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Lüneburg.

Hinweis: Wenn Sie an einer Online-Belehrung teilnehmen möchten und gleichzeitig einen Termin für die Belehrung vor Ort vereinbart haben, dann sagen Sie den Termin vor Ort bitte unter der oben genannten Telefonnummer ab.

Die Online-Belehrung ist in folgenden Sprachen verfügbar:

  • Deutsch
  • Französisch
  • Arabisch
  • Türkisch
  • Russisch
  • Italienisch
  • Englisch

Wie läuft eine Belehrung ab?

Den Online-Antrag und die IfSG-Belehrung starten Sie bitte hier.

Nach der Durchführung der Online-Belehrung müssen Sie eine Gebühr von 26,00 Euro online bezahlen. Erst dann bekommen Sie die Bestätigung zur Durchführung der Belehrung per Post zugesandt.

Folgende Personengruppen sind von der Gebühr befreit:

  • Schülerinnen und Schüler im Praktikum
  • Essensausgaben in Kinderbetreuungseinrichtungen/Schulen
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Lüneburger Tafel
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kindertafel Lüneburg

Falls Sie zur Gruppe der zahlungsbefreiten Personen gehören, geben Sie dies bitte an der entsprechenden Stelle des Online-Antrages an und laden Sie einen geeigneten Nachweis hoch.

Den erforderlichen Nachweis für Schülerinnen und Schüler im Praktikum finden Sie hier.

Dieser Nachweis muss bei Minderjährigen mit der Unterschrift der Erziehungsberechtigten und dem Schulstempel versehen sein.

Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz vor Ort

An der Infektionsschutzbelehrung vor Ort kann nur eine bestimmte Anzahl an Personen teilnehmen. Daher müssen sich Interessierte vorab telefonisch unter der Nummer 04131 26-1470 anmelden.

Die Termine sind jeden Donnerstag um 14:00 Uhr. Bitte melden Sie sich im Gesundheitsamt (Am Graalwall 4) im Erdgeschoss in Zimmer 4.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir dieses Angebot nur den Einwohnerinnen und Einwohnern von Stadt und Landkreis Lüneburg machen können.

Ein Ausweis (Personalausweis, Reisepass) ist mitzubringen, Minderjährige benötigen eine Einverständniserklärung der/des Erziehungsberechtigten. Die Gebühr beträgt 26,00 Euro. Für Schülerpraktikantinnen und -praktikanten ist die Belehrung bei Vorlage einer Schulbescheinigung - Erklärung nach § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) - kostenlos. Die Erklärung finden Sie hier.

Wichtig: Voraussetzung für die Teilnahme an der Vor-Ort-Belehrung sind ausreichende Deutschkenntnisse. Bitte bringen Sie einen Dolmetscher mit, wenn Sie selbst nicht über ausreichende Kenntnisse verfügen oder nutzen Sie die Möglichkeit einer Online-Belehrung in verschiedenen Sprachen. Wenn Sie nicht verstehen, was in der Belehrung vermittelt wird, kann nicht bescheinigt werden, dass Sie daran teilgenommen haben.

Zweitschriften

Sollte eine Original Bescheinigung über die Teilnahme an der Belehrung verloren gegangen sein, können Zweitschriften im Gesundheitsamt gegen eine Gebühr von 5,- Euro ausgestellt werden. Für den Versand der Zweitschrift kommen Versandkosten hinzu.

Die Ansprechpersonen finden Sie oben.