Zutritt zum Kreishaus derzeit nur mit Terminvereinbarung
Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen
Stand: 05.03.2021
Aktuell häufen sich wieder im Rahmen der Rückreise der Wildvögel in die Sommerquartiere die Nachweise hochpathogener aviärer Influenza H5-Viren (HPAI H5N8, H5N5, H5N3, H5N4 und H5N1) - auch als Geflügelpest bezeichnet - bei über 750 Wildvögeln und 87 Hausgeflügelbeständen in Deutschland , aber auch in anderen europäischen Ländern (u.a. in dem Vereinigten Königreich, die Niederlande, Frankreich (u.a. Korsika), Dänemark, Irland, Belgien, Spanien, Italien, Norwegen, Schweden, Polen, Slowenien, Kroatien, Slowakei und Ungarn sind Ausbrüche der Aviären Influenza (Geflügelpest) zu verzeichnen. Schwerpunkt des Geschehens ist in den Küstenregionen. Aber auch im Binnenland breitet sich die Erkrankung weiter aus. Es liegen Nachweise bei Hausgeflügel und Wildvögeln aus den nahegelegenen Kreisen Harburg (4 Wildgänse), Herzogtum Lauenburg (7 Wildente/-gänse/Reiher/Greifvogel), Lüchow-Dannenberg (2 Wildgänse), Ludwigslust-Parchim (1 Putenbestand, 1 Wildschwan, 1 Wildgans) und Prignitz (3 Putenbestände, 1 Greifvogel, 1 Wildgans, 1 Schwan) u.a. entlang der Elbe vor. Auch ist eine Infektion bei einer Krickente aus dem Amt Neuhaus am 23.12.2020 diagnostiziert worden. In der Prignitz ist bei Dömitz eine Wirtschaftsgeflügelhaltung von dem Ausbruch der Aviären Influenza zu dem betroffen.
Die Gefährdungslage für Geflügelhaltungen im Landkreis Lüneburg hat sich damit deutlich erhöht. Dies gilt besonders für die Regionen, in denen Wildenten, Wildgänse und Wildschwäne besonders häufig anzutreffen sind. Dies sind die sogenannten avifaunistisch wertvollen Gebiete sowie Feuchtgebiete. Diese sind im Kreis in der Elbtalaue gelegen. Es ist daher zum Schutz des Hausgeflügels ab dem 01.12.2020 eine Aufstallpflicht für diese Regionen des Kreises erlassen worden. Die genaue Gebietsbeschreibung ist der Allgemeinverfügung zu entnehmen. Zusätzlich können Sie eine Übersichtskarte im Geoportal des Landkreises aufrufen.
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Dies bedeutet, dass Hausgeflügel in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss (Schutzvorrichtung) seit dem 01.12.2020 gehalten werden müssen. Eine Haltung des Geflügels nur unter Netzen ist nicht zulässig.
Für alle Geflügelhalter im Kreis gilt, die allgemeinen Schutzmaßregeln, die in der Geflügelpest-Verordnung vorgeschrieben sind, konsequent umzusetzen. Hierzu zählt unter anderem,
Bei Auffälligkeiten im Geflügelbestand, beispielsweise eine erhöhte Sterblichkeit, Rückgang der Gewichtszunahmen oder ein Rückgang der Legeleistung ist unverzüglich ein Tierarzt zu rufen. In diesen Fällen sind veterinärmedizinische Untersuchungen, u.a. Probenentnahmen für Laboruntersuchungen, zum Ausschluss der Geflügelpest vorzunehmen.
Darüber hinaus sind alle bislang noch nicht gemeldeten Geflügelhaltungen beim Kreisveterinäramt und bei der Tierseuchenkasse zu melden. Dabei ist anzugeben, ob das Geflügel nur im Stall oder auch im Freiland gehalten wird.
Ein Merkblatt mit Verhaltensregeln für kleine Geflügelhaltungen und ein Merkblatt mit Informationen für Jäger finden Sie im Anhang. Beide Merkblätter sowie weitere hilfreiche Dokumente sind im Internet auf der Seite www.tierseucheninfo.niedersachsen.de (https://tierseucheninfo.niedersachsen.de/startseite/anzeigepflichtige_tierseuchen/geflugel/geflugelpest/geflugelpest/informations-merkblatter-und-downloads-190699.html) verfügbar.
Hintergrund: Die aktuelle Steigerung von Funden von HPAI H5-Viren bei Wasser- und Greifvögeln in Küstenregionen der Nord- und Ostsee aber auch des Binnenlandes stehen zeitlich und räumlich im Zusammenhang mit dem bereits begonnenen Frühjahrszug von Wasservögeln aus den Regionen, in denen HPAIV H5N8 nachgewiesen wurde und wo es vermutlich in großem Umfang in Wasservogelpopulationen zirkuliert. Der Vogelzug (auch Wasservögel) ist derzeit in vollem Gange, und die Dichte der Vogelpopulationen in Rastgebieten wird in den kommenden Wochen weiter zunehmen und ggf.. durch neuerliche Kälteeinbrüche beschleunigt. Diese Bedingungen begünstigen die Virusübertragung und Ausbreitung.
Merkblatt Informationen Jäger
Verhaltensregeln Kleinbetriebe Geflügelhaltung
Aktuelle Risikoeinschätzung des Friedrich-Löffler-Instituts: https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/aviaere-influenza-ai-gefluegelpest/
Tote oder schwer erkrankte Wildvögel (Wildgänse, Wildenten, Schwäne, Greifvögel, Reiher, Aasfresser wie Krähen, Raben, Möwen usw.) sind dem zuständigen Veterinäramt möglichst unverzüglich zu melden. Tote Vögel sollten nicht mit bloßen Händen angefasst werden und die Hände sollten gründlich mit Wasser und Seife gewaschen werden, falls es doch zu einem Kontakt gekommen ist. In Russland ist es möglicherweise zu symptomlosen Infektionen bis zu leichten Erkrankungen von Geflügelhaltern nach Ausbruch der Aviären Influenza in ihren Beständen gekommen. Dies ist jedoch noch nicht wissenschaftlich validiert.