Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) plant den Bau eines Radweges von Lüneburg über Wendhausen nach Neetze. Gegenstand des Verfahrens ist der Abschnitt von Lüneburg entlang der L 221 (Lüneburg-Bleckede) bis zum Kreisverkehr am Kreuzungspunkt L 221 / K 28. Hier biegt der Radweg entlang der K 28 Richtung Barendorf nach Süden ab und endet an der Einmündung der Ortsverbindungsstraße nach Wendhausen. Radfahrer können so über Wendhausen nach Neetze fahren; am westlichen Ortseingang von Neetze ist an der L 221 ebenfalls ein neuer Radweg zwischen der Ortslage und der Einmündung des Wendhauser Weges geplant.
Der Landkreis Lüneburg führt auf Antrag der NLStBV nach § 38 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG) das Planfeststellungsverfahren als zuständige Anhörungs- und Genehmigungsbehörde für den Neubau dieser Radwegeverbindung durch. Die Planunterlagen können auf dieser Seite unter Dokumente (siehe Dokumente rechts) abgerufen werden.