In der Straßenverkehrs-Ordnung und der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung ist u. a. das Verhalten im Straßenverkehr festgelegt. Dazu zählt, unter welchen Bedingungen beispielsweise Fahrzeuge zum Straßenverkehr zugelassen werden dürfen. Viele Einzelfälle sind nicht durch die vorgegebenen Verordnungen abgedeckt und bedürfen daher einer individuellen Genehmigung.
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 8 Uhr - 12 Uhr
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