Aufgaben des vorbeugenden Brandschutzes:
- Stellungnahmen zu Baugenehmigungsverfahren sowie
Nutzungsänderungen für bauliche Anlagen, von denen
eine besondere Brandgefahr ausgeht
- Beurteilungen und Stellungnahmen zu Bauleit-,
Flächennutzungs- und Bebauungsplänen
- Beratungen von Architekten, Fachplanern und Bauherren
- Brandsicherheitsschauen (Hauptamtliche Brandschau)
- Aufschaltungen und Abnahmen von Brandmeldeanlagen
(BMA)
Diese Aufgaben werden durch den Fachdienst Bauen wahrgenommen.