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Bestattungswesen
Die Einrichtungen des Bestattungs- und Friedhofswesen unterliegen der infektionshygienischen Überwachung durch das Gesundheitsamt.
Alle Informationen auf einen Blick
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Die weiteren Aufgaben des Gesundheitsamtes nach dem Niedersächsischen Bestattungsgesetz sind:
- Festlegen von Mindestruhezeiten auf Friedhöfen
- Genehmigung von privaten Friedhöfen
- Ausnahmen von der Sargpflicht
- Ausnahmen zur Aufbewahrungsfrist von Leichen
- Umbettungen von Leichen und Urnen
- Überführungen ins Ausland (internationaler Leichenpass)
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Umbettungen
Urnen- und Leichenumbettungen kann nur in Ausnahmefällen zugestimmt werden. Die unantastbare Würde des Menschen wirkt über dessen Tod hinaus und gebietet eine angemessene Bestattung und den Schutz der Totenruhe.
Überführungen ins Ausland
Bei der Überführung einer Leiche ins Ausland sind die gesetzlichen Bestimmungen der Zielländer sowie der Durchfuhrländer zu beachten. Bei Überführungen in das Ausland ist grundsätzlich ein Leichenpass erforderlich.