Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz
Das Gesundheitsamt des Landkreises Lüneburg bietet für Tätige im Gastronomie- und Lebensmittelbereich Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz an.
Das Gesundheitsamt Lüneburg bietet die Infektionsschutzbelehrung auch online an.
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Infektionsschutzbelehrung online und vor Ort
Das Gesundheitsamt des Landkreises Lüneburg bietet für Tätige im Gastronomie- und Lebensmittelbereich Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz an. Sie haben die Möglichkeit, die Infektionsschutzbelehrung online oder vor Ort durchzuführen.
1. Online-Belehrung nach dem Infektionsschutz
Dieses Angebot gilt ausschließlich für Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Lüneburg.
Hinweis: Wenn Sie an einer Online-Belehrung teilnehmen möchten und gleichzeitig einen Termin für die Belehrung vor Ort vereinbart haben, dann sagen Sie den Termin vor Ort bitte unter der o.g. Telefonnummer ab.
Die Belehrung ist in folgenden Sprachen verfügbar:
- Deutsch
- Französich
- Arabisch
- Türkisch
- Russisch
- Italienisch
- Englisch
Wie läuft eine Belehrung ab?
Den Online-Antrag und die IfSG-Belehrung starten Sie bitte hier:
https://www.navo.niedersachsen.de/navo2/go/a/1120?c=bc
Nach dem Starten des Online-Antrages und der Durchführung der Online-Belehrung müssen Sie die Gebühr von 26,00 Euro online bezahlen. Daraufhin bekommen Sie die Bestätigung per Post zugesandt.
Folgende Personengruppen sind von der Gebühr befreit:
- Schülerinnen und Schüler im Praktikum
- Essensausgaben in Kinderbetreuungseinrichtungen/Schulen
- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Lüneburger Tafel
- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kindertafel Lüneburg
Falls Sie zur Gruppe der zahlungsbefreiten Personen gehören, geben Sie dies bitte an der entsprechenden Stelle des Online-Antrages an und laden Sie einen geeigneten Nachweis hoch.
Den erforderlichen Nachweis für Schüler im Praktikum finden Sie hier.
Dieser Nachweis muss bei Minderjährigen mit der Unterschrift der Eltern und dem Schulstempel versehen sein.
2. Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz vor Ort
Für die Infektionsschutzbelehrungen vor Ort gelten aufgrund der Corona-Pandemie folgende Regeln: Um die Abstände einzuhalten, kann nur eine bestimmte Anzahl an Personen an einer Belehrung teilnehmen. Daher müssen sich Interessierte vorab telefonisch unter der Nummer +49 4131 26-1470 anmelden.
Die Termine sind jeden Donnerstag um 14:30 Uhr. Bitte finden Sie sich in den 30 Minuten vor Beginn der Belehrung im Gesundheitsamt ein. Näheres erfahren Sie bei der Terminvereinbarung.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir dieses Angebot nur den Einwohnerinnen und Einwohnern von Stadt und Landkreis Lüneburg machen können.
Ein Ausweis (Personalausweis, Reisepass) ist mitzubringen, Minderjährige benötigen eine Einverständniserklärung des/der Erziehungsberechtigten. Die Gebühr beträgt 26,00 Euro. Für Schülerpraktikantinnen und -praktikanten ist die Belehrung bei Vorlage einer Schulbescheinigung - Erklärung nach § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) - kostenlos. Die Erklärung finden Sie im Downloadbereich.
Wichtig: Voraussetzung für die Teilnahme an der Vor-Ort-Belehrung sind ausreichende Deutschkenntnisse. Bitte bringen Sie einen Dolmetscher mit, wenn Sie selbst nicht über ausreichende Kenntnisse verfügen oder nutzen Sie die Möglichkeit einer Online-Belehrung in verschiedenen Sprachen (siehe oben). Wenn Sie nicht verstehen, was in der Belehrung vermittelt wird, kann nicht bescheinigt werden, dass Sie daran teilgenommen haben.
Zweitschriften (sollte ein Original verloren gegangen sein) können im Gesundheitsamt gegen eine Gebühr von 5,- € ausgestellt werden.
