Masern
Als Masern bezeichnet man eine hochansteckende akute Erkrankung mit dem Masernvirus. Eine Masern-Infektion ist keine harmlose Krankheit, denn bei etwa jedem zehnten Betroffenen treten Komplikationen auf. In Deutschland ist die Häufigkeit von Masernerkrankungen durch Impfungen stark zurückgegangen.
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Masernerkrankungen sind meldepflichtig
Masern werden ausschließlich von Mensch zu Mensch übertragen. Nahezu jeder Kontakt zwischen einer ungeschützten Person und einem Erkrankten führt zu einer Ansteckung, selbst aus mehreren Metern Entfernung.
Masern sind eine meldepflichtige Erkrankung: Namentlich gemeldet werden müssen dem – für den Aufenthalt des Patienten zuständigen – Gesundheitsamt bereits der Krankheitsverdacht sowie die Masern-Erkrankung und Todesfälle. Die Meldung muss innerhalb von 24 Stunden erfolgen. Ein Meldeformular für Ärztinnen und Ärzte finden Sie im Downloadbereich.