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Zwei Hände tragen behutsam ein Glas Trinkwasser.
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Trink- und Badewasserproben

Das Gesundheitsamt  überwacht das Trink- und Badewasser im Landkreis Lüneburg. Die Überwachung umfasst die Bewertung der Untersuchungsergebnisse, in einigen Fällen die Probenahme selbst, sowie die Überprüfung der technischen Anlagen.  

Überwachung von Trinkwasser

Trinkwasser gilt als das wichtigste Lebensmittel.  Die Gewährleistung seiner Genusstauglichkeit, Reinheit und Qualität werden durch die Trinkwasserverordnung (TrinkwV2011) bestimmt. Das Gesundheitsamt überwacht auf Grundlage der Trinkwasserverordnung das Trinkwasser und die dazugehörigen technischen Anlagen.

Anzeigepflicht bei Trinkwasseranlagen: Betreiber von Trinkwasseranlagen, egal ob es um einen großen Wasserversorger geht oder einen Betreiber eines Brunnens, der nur wenige Haushalte oder Personen versorgt, geht, hat Pflichten. Dazu gehört die Anzeige bei Inbetriebnahme, Änderung oder Stilllegung der Anlage.

Hier können Sie Ihre Anzeige online abgeben: https://umfrage.lklg.net/index.php/337983?lang=de

Überwachung von Badegewässern, Frei- und Hallenbädern

Im Landkreis Lüneburg gibt es zahlreiche Badegewässer, die durch das Gesundheitsamt überwacht werden.

Untersucht werden während der Badesaison (15.05.-15.09.) regelmäßig die sechs EU-Badestellen:  

Reihersee, Inselsee, Barumer See, Sumter See (Badestelle Haar), Badestelle Zeetze (Krainke) und Rosiener See.

Hier finden Sie die aktuellen Untersuchungsergebnisse der Badegewässerqualität und weitere Informationen: http://www.apps.nlga.niedersachsen.de/batlas/?p=ha

Außerdem kontrollieren die Mitarbeitenden des Gesundheitsamts die Naturbäder Bardowick, Westergellersen, Kirchgellersen und Campingplatz Rote Schleuse. 

Auch die Frei- und Hallenbäder im Landkreis werden regelmäßig kontrolliert. 

Bitte beachten Sie: Die Fließgewässer der Region, zum Beispiel Ilmenau und Elbe, und auch andere Teiche und Seen werden vom Gesundheitsamt nicht geprüft.

Alle Informationen auf einen Blick

Diese Bereiche sind überwachungspflichtig:

  1. Öffentliche Trinkwasserversorgung
  2. Eigenversorgungsanlagen mit Trinkwasser
  3. Frei- und Hallenbäder
  4. Naturbadeteiche
  5. EU-Badegewässer
Trinkwasser im Landkreis Lüneburg.

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