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Warmwasseranlagen

Die Trinkwasserverordnung wurde zum zweiten Mal novelliert. Die Änderungen sind im Jahr 2012 in Kraft getreten. Großanlagen zur Trinkwassererwärmung, sofern aus diesen Trinkwasser im Rahmen einer öffentlichen oder gewerblichen Tätigkeit abgegeben wird, müssen nicht mehr beim Gesundheitsamt gemeldet werden, sind aber weiterhin untersuchungspflichtig.

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Untersuchung auf Legionellen

Als Großanlagen gelten Speicher und Trinkwassererwärmer mit mehr als 400 Litern Inhalt oder Warmwasserleitungen mit mehr als drei Litern Inhalt zwischen dem Trinkwassererwärmer und der letzten Entnahmestelle. Befinden sich in den Warmwasser-Installationen Duschen oder andere Einrichtungen, in denen es zur Vernebelung des Trinkwassers kommt, sind systemische Untersuchungen an mehreren repräsentativen Probenahmestellen auf Legionellen durch ein gelistetes Wasserlabor durchführen zu lassen. Bei einer öffentlichen Trinkwasserbereitstellung, etwa in Krankenhäusern, Schulen oder Kindergärten, muss das Warmwasser jährlich auf Legionellen untersucht werden. Wird das Trinkwasser im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit bereitgestellt, wie zum Beispiel in vermieteten Wohngebäuden, ist das Warmwasser alle drei Jahre auf Legionellen untersuchen zu lassen.

Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie auch auf den Internetseiten des Umweltbundesamtes (UBA).

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