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Meldepflichten
Hier finden Sie wichtige Antragsunterlagen und Informationen zu Meldepflichten.
Beim Gesundheitsamt können Sie Ihre Heilpraktikererlaubnis beantragen. Außerdem ist das Gesundheitsamt zuständig für die Meldungen der im Landkreis Lüneburg praktizierenden Heilpraktikerinnnen und Heilpraktiker sowie für die Hebammen. Auch für die Meldung bestimmter Anlagen, wie zum Beispiel eines Laser- oder Ultraschallgeräts, sind wir Ihre Ansprechpersonen.
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Heilpraktikererlaubnis
Wenn Sie sich als Heilpraktikerin bzw. Heilpraktiker zur Ausübung der Heilkunde niederlassen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis. Diese können Sie beim Gesundheitsamt beantragen.
Meldung von Anlagen mit nichtionisierender Strahlung
Der Betrieb einer solchen Anlage muss beim Gesundheitsamt gemeldet werden. Mehr Informationen finden Sie hier.