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Meldepflichten

Hier finden Sie wichtige Antragsunterlagen und Informationen zu Meldepflichten. 

Beim Gesundheitsamt können Sie Ihre Heilpraktikererlaubnis beantragen. Außerdem ist das Gesundheitsamt zuständig für die Meldungen der im Landkreis Lüneburg praktizierenden Heilpraktikerinnnen und Heilpraktiker sowie für die Hebammen. Auch für die Meldung bestimmter Anlagen, wie zum Beispiel eines Laser- oder Ultraschallgeräts, sind wir Ihre Ansprechpersonen.

Alle Informationen auf einen Blick

Wir helfen Ihnen weiter!

Landkreis Lüneburg
Gesundheit
Maike Peters
+49 4131 26 - 1493+49 4131 26 - 2493E-Mail senden
Landkreis Lüneburg
Gesundheit
Viktoria Eggers-Heyden
+49 4131 26 - 1035+49 4131 26 - 2035E-Mail senden

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Heilpraktikererlaubnis

Wenn Sie sich als Heilpraktikerin bzw. Heilpraktiker zur Ausübung der Heilkunde niederlassen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis. Diese können Sie beim Gesundheitsamt beantragen.

Meldung von Anlagen mit nichtionisierender Strahlung

Der Betrieb einer solchen Anlage muss beim Gesundheitsamt gemeldet werden. Mehr Informationen finden Sie hier.