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Amtsärztliche Untersuchungen
Eine wesentliche Aufgabe des Gesundheitsamtes ist es, ärztliche Untersuchungen und Begutachtungen vorzunehmen und hierüber Stellungnahmen, Zeugnisse und Bescheinigungen zu erstellen. In vielen gesetzlichen Bestimmungen ist eine amtsärztliche Untersuchung ausdrücklich vorgeschrieben.
Amtsärztinnen und Amtsärzte nehmen weitere Tätigkeiten wahr, wie zum Beispiel in den Bereichen der Gesundheitsprävention, des Infektionsschutzes und der Umwelthygiene.
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Beispiele für amtsärztliche Tätigkeiten und Untersuchungen im Auftrag von Behörden:
- Einstellungsuntersuchungen von Bewerberinnen und Bewerbern für den öffentlichen Dienst
- Feststellung der gesundheitlichen Eignung zur Ausübung bestimmter Berufe
- Dienstfähigkeit von Beamtinnen und Beamten
- Stellungnahmen nach dem Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch (SGB XII)
- Feststellung der medizinischen Notwendigkeit von Heil- und Hilfsmitteln sowie von Heil- und Sanatoriumskuren für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes
- Feststellung der Reisefähigkeit von Personen, zum Beispiel für Gerichte und Ausländerbehörden
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