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Ärztin mit Stethoskop.
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Amtsärztliche Untersuchungen

Eine wesentliche Aufgabe des Gesundheitsamtes ist es, ärztliche Untersuchungen und Begutachtungen vorzunehmen und hierüber Stellungnahmen, Zeugnisse und Bescheinigungen zu erstellen. In vielen gesetzlichen Bestimmungen ist eine amtsärztliche Untersuchung ausdrücklich vorgeschrieben.

Amtsärztinnen und Amtsärzte nehmen weitere Tätigkeiten wahr, wie zum Beispiel in den Bereichen der Gesundheitsprävention, des Infektionsschutzes und der Umwelthygiene.

Alle Informationen auf einen Blick

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Landkreis Lüneburg
Gesundheit
Sylke Gutmann
+49 4131 26 - 1479+49 4131 26 - 2479E-Mail senden
Landkreis Lüneburg
Gesundheit
Brigitte Carstensen
+49 4131 26 - 1480+49 4131 26 - 2480E-Mail senden

Beispiele für amtsärztliche Tätigkeiten und Untersuchungen im Auftrag von Behörden:

  • Einstellungsuntersuchungen von Bewerberinnen und Bewerbern für den öffentlichen Dienst
  • Feststellung der gesundheitlichen Eignung zur Ausübung bestimmter Berufe
  • Dienstfähigkeit von Beamtinnen und Beamten
  • Stellungnahmen nach dem Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch (SGB XII)
  • Feststellung der medizinischen Notwendigkeit von Heil- und Hilfsmitteln sowie von Heil- und Sanatoriumskuren für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes
  • Feststellung der Reisefähigkeit von Personen, zum Beispiel für Gerichte und Ausländerbehörden

Um einen Termin zu vereinbaren, melden Sie sich gerne bei uns, per E-Mail oder telefonisch.

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