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Ein kleines gelbes Haus auf dem Schreibtisch. Eine Person tippt davor auf einem Taschenrechner.
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Beratung bei Schimmelpilzbefall

„Schimmelpilze“ ist ein Sammelbegriff für Pilze, die typische Pilzfäden und Sporen ausbilden können. Sie sind ein natürlicher Teil unserer Umwelt und normalerweise harmlos. Erst wenn die Schimmelpilzkonzentration in einer Wohnung ein bestimmtes Maß übersteigt, kann es zu gesundheitlichen Problemen für die Bewohnerinnen und Bewohner kommen.

Alle Informationen auf einen Blick

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Landkreis Lüneburg
Gesundheit
Jan Sünnemann
+49 4131 26 - 1491+49 4131 26 - 2491E-Mail senden
Landkreis Lüneburg
Gesundheit
Nils Böttcher
+49 4131 26 - 1829+49 4131 26 - 2829E-Mail senden

Wie kommt eine Schimmelpilzbelastung zustande?

Schimmelpilze benötigen für ihr Wachstum viel Feuchtigkeit. Die Ursachen für erhöhte Feuchtigkeit in Wohngebäuden sind vielfältig:

  • Schäden an Dach und Mauerwerk
  • Ungenügendes Austrocknen nach dem Bau
  • Unsachgemäßes Heizen und Lüften
  • Unzureichende Wärmedämmung, so dass Luftfeuchtigkeit an kalten Außenwänden kondensieren kann

Die Luftfeuchtigkeit der Raumluft sollte auf Dauer 65-70% und unmittelbar entlang von Wandoberflächen 80% nicht überschreiten. Sie können die Luftfeuchtigkeit mit einem einfachen Feuchtigkeitsmessgerät (Hygrometer) überprüfen.

Neben der Feuchtigkeit spielen auch das Nährstoffangebot und die Temperatur eine große Rolle für das Schimmelpilzwachstum. Als Nährboden nutzt der Schimmelpilz u.a. Tapeten, Teppichböden, Leder etc. Auch in und auf Zement und Beton kann der Schimmelpilz wachsen.

Es besteht ein Zusammenhang zwischen der Belastung mit Schimmelpilzen und Atemwegsbeschwerden und auch Allergien, allerdings gibt es keinen sogenannten „Schwellenwert“. Auch die Empfindlichkeit der Menschen ist sehr unterschiedlich.

Schimmelpilzbefall im bewohnten Innenraum stellt jedoch immer ein hygienisches Problem dar und sollte deshalb nicht hingenommen werden. Aus Gründen der Gesundheitsvorsorge sollten der Pilzbefall und die Ursachen schnellstmöglich fachgerecht beseitigt werden.

Unsere Hinweise können eine konkrete Rechtsberatung nicht ersetzen. Bei Zweifeln über die Rechtslage und die bestehenden Rechte und Pflichten sollten sich Mieterinnen und Mieter sowie Vermieterinnen und Vermieter am besten frühzeitig privatrechtlich beraten lassen. Beratungsstellen, wie zum Beispiel Mietervereine, Haus- und Grundeigentümervereine oder auch die Verbraucherzentralen, können hier Hilfestellungen leisten.

Informationsmaterial, zum Beispiel den „Leitfaden zur Vorbeugung, Untersuchung, Bewertung und Sanierung von Schimmelpilzwachstum in Innenräume“ erhalten Sie beim Umweltbundesamt.

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