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Vier Fünfzigeurobanknoten hängen an Wäscheklammern auf einer Wäscheleine.
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Registrierung bei goAML

Gemäß § 45 Absatz 1 Satz 2 GwG haben sich Verpflichtete nach § 2 Absatz 1 GwG unabhängig von der Abgabe einer Verdachtsmeldung bei goAML, dem elektronischen Meldeportal der FIU, zu registrieren.

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Landkreis Lüneburg
Ordnung
Frau Petermann
Zuständigkeit nach Nachname: Geldwäscheprävention, Prostituiertenschutz,
+49 4131 26 - 1580+49 4131 26 - 2580E-Mail senden
Landkreis Lüneburg
Ordnung
Hinnerk Zobel
Fachgebietsleiter Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
+49 4131 26 - 1223+49 4131 26 - 2223E-Mail senden

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