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Rückbau Kernkraftwerk Krümmel

Das Kernkraftwerk Krümmel (KKW) ist am 6. August 2011 final stillgelegt worden, da mit dem Inkrafttreten des Atomgesetzes die Berechtigung zum Leistungsbetrieb erloschen ist. Die Firma Vattenfall hat daher als Betreiber der kerntechnischen Anlage im August 2015 die Stilllegung und den Abbau der Anlage beim Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUND) in Kiel beantragt.

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Fachgebietsleiter Brand- und Katastrophenschutz
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Landkreise Lüneburg und Harbung informieren die Öffentlichkeit

Die Landkreise Lüneburg und Harburg liegen geografisch im Einflussbereich des KKW Krümmel und sind daher vom Rückbau der kerntechnischen Anlage betroffen. Die beiden Landkreise möchten daher gemeinsam die interessierte Öffentlichkeit über den jeweiligen Planungs- und Verfahrensstand bei der Abwicklung des Kernkraftwerkes informieren. Um diese Aufgabe bürgernah und anschaulich zu gestalten, haben sich Behördenvertreter, Umweltverbände, Bürgerinitiativen und der Betreiber des Kernkraftwerkes mit ihren Ideen in einem Workshop eingebracht, der diese Informationsreihe vorbereitet hat.

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Dialogreihe zu verschiedenen Themenfeldern des Rückbaus

Die Bürgerinnen und Bürger beider Landkreise hatten die Möglichkeit, sich in einer moderierten Dialogreihe über verschiedene Themenfelder des Rückbaus zu informieren. Dabei wurden u.a. die Abbauschritte, die Freimessung, die Entsorgung des Abfalls, aber auch die rechtliche Möglichkeit der Einwendung gegen das geplante Vorhaben thematisiert. Fragen und Anregungen konnten mit Experten vor Ort diskutiert werden. Mit dem dritten Themenabend schloss die Veranstaltungsreihe vorerst ab. Die beiden Landkreise werden weiterhin auf ihren Internetseiten über den Rückbau informieren. Sollten wichtige Entscheidungen getroffen werden, haben beide Landkreise angedacht, die Bevölkerung vertiefter über die Medien oder mit weiteren Veranstaltungen zu informieren.

Abschluss der Informationsreihe

Das vorerst letzte Informationsforum fand am 21.03.2019 in Scharnebeck statt und hatte das Thema „Anlagen- und Entsorgungssicherheit beim Rückbau des Kernkraftwerks Krümmel“. Dabei wurden u.a. verschiedene Überwachungsmethoden vorgestellt, auch kritische Stimmen kamen zu Wort. Wolfgang Schappert, Fachbereichsleiter Überwachung beim Kernkraftwerk Krümmel, berichtete über die Eigenüberwachung durch Kraftwerksbetreiber Vattenfall. Über die Fernüberwachung der Anlage informierte Dr. Jürgen Müller vom MELUND. Karsten Hinrichsen nahm als Vertreter der Bürgerinitiative „Brokdorf Akut“ unmittelbar zu den Vorträgen Stellung. Zudem konnten sich die Besucherinnen und Besucher an Dialoginseln über verschiedene Themenfelder des Rückbaus informieren. Die Anlagenüberwachung ist ein zentraler Aspekt des laufenden Genehmigungsverfahrens und des folgenden Rückbaus.

Weiterer Ablauf des Genehmigungsverfahrens

Das MELUND hat als zuständige Genehmigungsbehörde im Juli 2018 das öffentliche Beteiligungsverfahren zu Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerks Krümmel eingeleitet. Bürgerinnen und Bürger sowie Träger öffentlicher Belange, zu denen auch die Landkreise Lüneburg und Harburg gehören, hatten die Möglichkeit, sich zu den Antragsunterlagen zu äußern. Der Landkreis Lüneburg hat die Möglichkeit für eine entsprechende Stellungnahme genutzt. Das MELUND hat die eingegangenen Stellungnahmen ausgewertet. Am 11. und 12. Dezember 2018 fand der Erörterungstermin statt. Alle Personen, die Stellung genommen haben, konnten daran teilnehmen und ihre Einwendungen näher erläutern. Es wurden u.a. die Themen Verfahrensfragen, radioaktive Abfälle und Reststoffe sowie Umweltverträglichkeitsuntersuchungen behandelt. Nun folgt die Auswertung des Erörterungstermins, wichtige eingebrachte Hinweise sollen im weiteren Genehmigungsverfahren berücksichtigt werden. 2020 will das MELUND über den Stilllegungsantrag des KKW Krümmel entscheiden. Nach der Erteilung der Genehmigung dauert der Abbau des Kernkraftwerks voraussichtlich noch 15 Jahre.

Stellungnahme des Landkreises Lüneburg

Der Landkreis erhebt fristgerecht Einwendung zum Vorhaben der KKW Krümmel GmbHCo oHG zu "Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerk Krümmel nach § 7 Abs. 3 Atomgesetz" sowie zum Vorhaben "Errichtung eines Lagers für schwach- und mittelradioaktive Abfälle und Reststoffe nach § 7 Strahlenschutzverordnung" wie folgt:

1. Die aufgeführten Maßnahmen in den Antragsunterlagen sind umzusetzen und es ist sicherzustellen, dass sämtliche Kontrollmessungen zur Überwachung der ionisierenden Strahlung und anderer Emissionsquellen kontinuierlich durchgeführt werden.

2. Die Auswahlkriterien für die verwendeten Rückbauverfahren dürfen keinesfalls den Punkt "Wirtschaftlichkeit" beinhalten (KB S. 12). Die Auswahl des bestmöglichen Verfahrens darf sich keinen finanziellen Erwägungen beugen (dies wurde auch bereits im Scopingtermin zugesagt).

3. Die Anzahl der Transporte und ihre wahrscheinlichen Routen sind zu überprüfen, wenn auch "externe Dienstleister" mit involviert sein werden (KB S. 17). Darüber hinaus findet sich in den Unterlagen keine Angabe zur Berechnung / Festlegung einer maximal erlaubten Strahlung am Transportfahrzeug bzw. dessen Ladung.

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