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Corona-Infektionen bei Haustieren

SARS-CoV-2 / COVID-19 Infektionen bei Haustieren sind meldepflichtig!

Positive Corona-Tests bei Haustieren sind beim Veterinäramt meldepflichtig. Damit soll die Forschung Erkenntnisse über Vorkommen, Übertragung und Ausbreitung des Virus erlangen. Eine Pflicht, das Tier testen zu lassen, besteht allerdings nicht.

Alle Informationen auf einem Blick

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Landkreis Lüneburg
Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Geschäftszimmer
+49 4131 26 - 1413+49 4131 26 - 2413E-Mail senden

Ziel der neuen Meldepflicht von COVID-19-Infektionen bei Haustieren:

  • Antworten auf weitergehende und noch ungeklärte Fragen über Vorkommen und Ausbreitung von Corona-Infektionen bei Haustieren liefern.
  • Einen Überblick über das Infektionsgeschehen bei Tieren in Deutschland vermitteln und so zu neuen epidemiologischen Erkenntnissen beitragen.
  • Dazu beitragen, zukünftig Risiken in Bezug auf die Gesundheit von Tier und Mensch frühzeitig zu erkennen und geeignete Bekämpfungsmaßnahmen anzuwenden
  • Außerdem ist es dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft möglich, dann die Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) und die EU-Kommission über bestätigte Fälle von Corona-Infektionen bei gehaltenen Tieren in Deutschland zu informieren.

Meldung

Die Maßnahmen bei einem positiven Untersuchungsergebnis sollten mit dem behandelnden Tierarzt und der Veterinärbehörde vor Ort abgestimmt werden.

Eine Meldung umfasst:

  • das Datum der Feststellung,
  • die betroffene Tierart,
  • den betroffenen Bestand,
  • den betroffenen Kreis oder die kreisfreie Stadt

Meldeweg

  • Der Tierarzt oder das Labor melden an die zuständige Behörde.
  • Diese melden wöchentlich an das Bundeslandwirtschaftsministerium –  unter Verwendung des EDV-Programms "TierSeuchenNachrichten-System".
  • Das "TierSeuchenNachrichten-System" wurde am Institut für Epidemiologie des Friedrich-Loeffler-Instituts entwickelt und wird dort betrieben.
  • Sie wird auch bei der Seuchenbekämpfung und zur wissenschaftlichen Datenauswertung genutzt.
  • Nutzer sind die Veterinärbehörden auf allen Ebenen einschließlich des FLI und unseres Ministeriums.

Wichtig: Es besteht keine Meldepflicht gegenüber dem Gesundheitsamt hinsichtlich einer bei einem Haustier festgestellten SARS-CoV-2 / Covid-19 Infektion, sondern nur gegenüber der zuständigen Landesbehörde, also dem Veterinäramt. Eine Meldung eines Tierarztes über eine bei einem Haustier festgestellte SARS-CoV-2-Infektion an das Gesundheitsamt kann daher nur auf freiwilliger Basis, also mit Einverständnis des Patientenbesitzers entsprechend den Vorgaben der EU-Datenschutzgrundverordnung, geschehen.

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