Grüne Hausnummer
Klimaschutz daheim
Wer energieeffizient baut oder saniert, engagiert sich für Umwelt und Klimaschutz – und kann dafür eine Auszeichnung - die Grüne Hausnummer - erhalten. Weitere Informationen zur Auszeichnung "Grüne Hausnummer" finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
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Die Grüne Hausnummer: ein Zeichen für den Klimaschutz
Im Landkreis Lüneburg setzt die „Grüne Hausnummer“ inzwischen an rund 100 Gebäuden ein Zeichen für den Klimaschutz. Erhalten können sie Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihren Neubau mindestens als Effizienzhaus 40 fertiggestellt oder ihren Altbau energieeffizient saniert haben.
Als Dank gibt es für jedes Gebäude, das die Kriterien erfüllt, ein hochwertiges Schild für die Hauswand. Mit etwas Glück winken zusätzlich Geldpreise in Höhe von 1.000 Euro, 500 Euro und 250 Euro, die vom Klimaschutzmanagement ausgelost werden.
Die „Grüne Hausnummer“ ist eine Auszeichnung der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen sowie dem Klimaschutzmanagement des Landkreises und der Hansestadt Lüneburg.
Bewerbung für die Grüne Hausnummer 2022
Der Bewerbungszeitraum für die Grüne Hausnummer 2022 ist abgelaufen. Derzeit werden die Bewerbungen gesichtet. Alle Bewerberinnen und Bewerber erhalten zeitnah eine Rückmeldung zu Ihrer Bewerbung.
Auszeichnungskriterien 2022
Die Grüne Hausnummer wird für energieeffiziente Neubauten und Sanierungen vergeben, die nach dem 1. Oktober 2009 umgesetzt wurden oder die gleichen Effizienzstandards erreichen. Für Neubauten und Sanierungen von Bestandsgebäuden gelten jeweils unterschiedliche Kriterien:
Neubauten:
- Ausgezeichnet werden Neubauten, die den KfW-Effizienzhausstandard 40 erfüllen oder übertreffen.
Bestandsgebäude:
- Gebäude, die auf ein KfW-Effizienzhausniveau saniert wurden, können eine Hausnummer erhalten.
- Es erfolgte eine Sanierung durch Einzelmaßnahmen. In diesem Fall sind mindestens drei durchgeführte Maßnahmen aus dem Bewerbungsboden Grüne Hausnummer erforderlich (z. B. Fassadendämmung, Fenstererneuerung, Wärmepumpen, EE-Hybridheizungen, PV-Anlagen). Davon müssen mindestens zwei Maßnahmen die Gebäudehülle betreffen.
