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Die Elbe im Sommer
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Flora-Fauna-Habitat-Gebiete (FFH-Gebiete)

Für die Gebiete des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000 sind gemäß der EU-Richtlinie Flora-Fauna-Habitat (FFH-Richtlinie) und der Europäischen Vogelschutzrichtlinie die erforderlichen Maßnahmen zum Erhalt sowie der Wiederherstellung eines günstigen Zustandes festzulegen.

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Umwelt
Elke Benecke
Untere Naturschutzbehörde
04131 26-1362E-Mail senden
Gebäude 11 - Zimmer 323

FFH-Managementplan für das FFH-Gebiet Nr.071 "Ilmenau mit Nebenbächen"

Das FFH-Gebiet Ilmenau mit Nebenbächen ist in seiner Ausdehnung über die Landkreise Lüneburg, Uelzen, Celle und den Heidekreis auf einer Fläche von ca. 5.400 ha seit 2004 Bestandteil des Schutzgebietsnetzes Natura 2000.

In dem vorliegenden FFH-Managementplan haben die betroffenen Landkreise als zuständige Untere Naturschutzbehörden mit dem beauftragten Lüneburger Landschaftsplanungsbüro EGL - Entwicklung und Gestaltung von Landschaft GmbH dargelegt, welche Naturschutzmaßnahmen für die Erhaltung und Wiederherstellung dieses günstigen Zustandes für ausgewählte Tier- und Pflanzenarten sowie Biotope erforderlich sind. 

Weitere Informationen finden Sie beim Landkreis Uelzen.

Den FFH-Managementplan finden Sie ebenfalls in unserem Geoportal.

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