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Naturschutzgebiet Bennerstedt – Naturwald mit potenziell natürlicher Vegetation

Das Naturschutzgebiet Bennerstedt ist geprägt von Beständen des Hainbuchen-Stieleichenwaldes mit Übergängen zum Eichen-Buchenwald bis hin zum Erlen-Eschen-Bruchwald. Die heutige Bewaldung entspricht weitgehend der potenziell natürlichen Vegetation. Der Ausbau der Neetze sowie der Bau des Elbe-Seitenkanals in den 1960-er Jahren haben zum Ausbleiben der bis dahin stattfindenden Überflutungen und zu einer großflächigen Grundwasserabsenkung geführt.

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Naturschutz und Wald
Sören Frischmuth
Samtgemeinden Scharnebeck, Gemeinde Amt Neuhaus, Stadt Bleckede
04131 26-1209E-Mail senden
Gebäude 11 - Zimmer 319

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Schutzziel

Das Naturschutzgebiet Bennerstedt dient der Erhaltung und Entwicklung der vorhandenen Erlen-Eschenwälder als naturnahe Waldgesellschaften mit ihrer potenziell natürlichen Vegetation. Teilbereiche sollen sich entsprechend der natürlichen Sukzession ohne menschlichen Einfluss entwickeln. Im Gebiet befindliches Grünland soll extensiv bewirtschaftet werden und sich so zu einem artenreichen Biotop entwickeln.

Pflanzen- und Tierwelt

Das Gebiet bietet zahlreichen teils seltenen Arten einen wertvollen Lebensraum. Beispielsweise für Ulme, Eichenfarn, Einbeere und Sumpfdotterblume sowie verschiedene Formen der Segge. 

Auch Vogelarten wie Buchfink, Kranich und Buntspecht sind in der „Bennerstedt“ zu finden.

Hinweis

Hier wird der Wald ohne menschliche Einflussnahme seiner natürlichen Entwicklung überlassen. Entlang der Wege werden kranke und abgestorbene Bäume nicht gefällt oder entnommen. Es besteht erhöhte Unfallgefahr durch herabstürzende Äste und umbrechende Bäume. Das Betreten der Wege geschieht auf eigene Gefahr.

Bitte beeinträchtigen Sie nicht die Tier- und Pflanzenarten in ihren Lebensräumen. Betreten Sie das Gebiet nur auf den Wegen und hinterlassen Sie keinen Müll.

 

KürzelNSG LÜ 158
Größe152 ha
Unterschutzstellung01.01.1988
VerordnungVerordnung
NaturraumUntere Mittelelbe-Niederung
Natura2000(FHH und VS-Gebiete) Keine

 

Zuständigkeit

Für das Schutzgebiet zuständig ist die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Lüneburg.

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