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Veterinäramt - Nutztiere und Tierhaltung

Aufgabe des Veterinäramtes ist u.a. die Bearbeitung von Tierschutzangelegenheiten. Dazu zählen unter anderem die Überprüfung von Nutztier- und Heimtierhaltungen sowie Tiertransporten nach tierschutzrechtlichen Kriterien.

Darüber hinaus gehört die Verhütung und Bekämpfung von anzeige- und meldepflichtigen Tierseuchen und sonstigen Tierkrankheiten zum Aufgabengebiet des Veterinäramtes. Hier informieren wir Sie über relevante Tierseuchen in unserer Region.

Hinweis: Öffnungszeiten zur Abgabe von Trichinenproben finden Sie hier.

Alle Informationen auf einen Blick

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Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
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Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
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Aktuelles 

Umgang mit mitgebrachten Heimtieren aus der Ukraine

Das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat per Erlass vom 16.06.2023 die Erlasse (vom 25.03.2022 und 23.08.2022) bezüglich der Vereinfachung der Verfahren bei der Mitnahme von Heimtieren bei der Einreise von ukrainischen Bürgern auslaufen lassen. Hintergrund ist die Mitteilung der Ukraine, dass sie die Anforderungen der VO (EU) Nr. 576/2013 nun wieder erfüllen kann, auch der Nachweis über die Wirksamkeit der Tollwut-Impfung (Antikörperbestimmung) kann wieder erbracht werden. Demnach ist eine Rückkehr zum Rechtsrahmen möglich.

Somit gelten also für Heimtiere aus der Ukraine, die nach Deutschland einreisen, grundsätzlich wieder dieselben Bedingungen, wie für andere nicht gelistete Drittländer gemäß Artikel 10 der Verordnung (EU) Nr. 576/2013:

a)    Die Heimtiere müssen mittels Mikrochip / Transponder gekennzeichnet sein.

b)    Die Heimtiere müssen eine gültige Tollwutimpfung aufweisen.

c)    Es muss ein Test zum Nachweis von Tollwutantikörpern vorliegen       (Blutentnahme frühestens 30 Tage nach Tollwutimpfung).

d)    Vom Zeitpunkt der Blutentnahme bis zur Einreise nach Deutschland ist eine Wartezeit von mindestens 3 Monaten einzuhalten.

e)    Die Gesundheitsmaßnahmen zur Vorbeugung gegen andere Krankheiten oder Infektionen als Tollwut müssen eingehalten werden.

f)     Es muss ein Heimtierausweis mitgeführt werden.

g)    Die Einreise ist nur über bestimmte Einreiseorte möglich.

h)    Es dürfen nicht mehr als fünf Tiere mitgeführt werden.

Gemäß Artikel 32 der Verordnung (EU) Nr. 576/2013 können die Mitgliedsstaaten hiervon Ausnahmen zulassen; wenn es zu Problemen beim Eingang von Heimtieren aus der Ukraine kommen sollte, soll dieser Artikel für Einzelfälle weiterhin angewendet werden.

Weitere Infos dazu finden Sie hier. 

Für Rückfragen kontaktieren Sie uns gerne.

 

Information des Auswärtigen Amtes zu Fällen von 
Tollwut in Polen

In Warschau sowie in der die Stadt umgebenden Woiwodschaft Masowien wurden im vergangenen Jahr vermehrt Fälle von Tollwut bei Tieren (nicht nur bei Wildtieren, sondern auch bei Haustieren wie Katzen) gemeldet. Laut zuständigem Amtstierarzt gab es in dieser Region in 2021 über 110 Fälle, viele davon im Stadtgebiet von Warschau. Es wurden daher Pflichtimpfungen bei Katzen in den betroffenen Gebieten angeordnet. Für Hunde besteht in ganz Polen bereits eine Impfpflicht. Bewohner der betroffenen Regionen wurden per SMS auf diese Pflicht hingewiesen und gebeten, Haustiere nicht nach draußen zu lassen. In den besonders tollwutgefährdeten Gebieten ist es außerdem verboten, Messen, Ausstellungen, Wettbewerbe und Shows mit Hunden, Katzen und anderen tollwutgefährdeten Tieren zu veranstalten. Auch das Jagen und Fangen von Wildtieren ist verboten. Eine Ausnahme bildet der sanitäre Abschuss von Wildschweinen.

Auf die Ansteckungsgefahr insbesondere von illegal aus Polen verbrachten Hunden und Katzen weist das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft in dem Zusammenhang hin. Tollwut ist eine Erkrankung, die bei Mensch und Tier immer tödlich verläuft, eine Heilung gibt es nicht, daher wird die Tollwut-Impfung von Hunden, Katzen und anderen empfänglichen Haustieren, wie Frettchen, dringend empfohlen. 

 

Haltung von Minischweinen

Die Haltung von wenigen Schweinen sowie Minipigs und Hängebauchschweinen wird immer beliebter. Die Tiere können aber nicht wie Hunde gehalten werden - sie haben andere Ansprüche. Zudem ist ihre Haltung immer beim Veterinäramt anzuzeigen und registrieren zu lassen. Über die wesentlichen Vorschriften informiert Sie das Merkblatt für Hobby-/Kleinstbetriebe, welches Sie im Downloadbereich auf der Seite "Registrierungs- und Anzeigepflicht von Tierhaltung" finden. 

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