Förderberatung für Kulturakteure
Die Unterstützung und Förderung der regionalen Kulturlandschaft ist ein wichtiges Anliegen des Landkreises Lüneburg. Unsere Kulturförderung stützt sich auf zwei Säulen:
Zum einen bietet der Landkreis Lüneburg Kulturschaffenden ein Beratungsangebot, mit dem Ziel, gemeinsam Finanzierungsmöglichkeiten zu ermitteln und Förderanträge zum Erfolg zu führen. Auf dem Förder-Board finden Sie Hinweise zu aktuell ausgeschriebenen Programmen und/oder Veranstaltungstipps rund um das Thema Kulturförderung.
Zum anderen prüft der Landkreis Lüneburg die Förderung für Kulturprojekte mit regionaler Strahlkraft oder leitet Kulturförderanträge weiter an den Lüneburgischen Landschaftsverband, unseren wichtigsten Partner in der regionalen Kulturförderung.
Alle Informationen auf einen Blick
Wir helfen Ihnen weiter!
Diese Termine stehen an:
Hier finden Sie weiterführende Links:
Kulturfördersprechstunde
Sie haben ein Kulturprojekt, aber noch keine Finanzierungsidee? Sie fragen sich, welcher Förderpartner und welches Programm für Sie bestmöglich in Frage kommt? Sie benötigen Unterstützung bei der Antragstellung?
Der Landkreis bietet eine unverbindliche Kulturfördersprechstunde an.
Bei Interesse oder Fragen melden Sie sich gern bei Freia Srugis.
Förder-Board
Auf dem Förder-Board finden Sie laufend Ankündigungen und Informationen zu aktuellen Fördermöglichkeiten, Antragsfristen, Veranstaltungen, Workshops etc. zum Thema Kulturförderung.
*** Energiefonds Kultur – Steigende Energiekosten abfedern ***
Mit dem neuen durch den Bund finanzierten Energiefonds Kultur können Kulturinstitutionen und Kulturveranstalter Unterstützung bei Mehrbedarfen von Energiekosten erhalten. Der Fonds wurde von Bund und den Ländern entwickelt und umfasst einen Förderzeitraum rückwirkend vom Januar 2023 bis April 2024. Die Förderung wird in mehrere Tranchen unterteilt, es können quartalsweise Anträge gestellt werden.
Für alle Interessierte steht die Aufzeichnung einer digitalen Informatiosveranstaltung zur Verfügung. Weitere Informationen sind insbesondere dem Fragen- und Antwortbereich zu entnehmen. Außerdem wurde eine zentrale Service-Hotline eingerichtet: 0800 - 6645 685. Eine Registrierung für die Beantragung der Förderung ist über die Seite des Kulturfonds Energie des Bundes möglich.
*** Kultur in der Innenstadt - Antragsfristen der Hansestadt Lüneburg ***
Mit dem Verfügungsfond "Kultur in der Innenstadt", gefördert durch das Bundesprogramm "Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren", möchte die Hansestadt Lüneburg von 2022 bis 2025 die Entwicklung der Innenstadt zu einem kulturellen Erlebnis- und Begegnungsraum fördern. Es gilt die folgende Antragsfrist für das Jahr 2023:
24. Oktober 2023: Für Projekte, für die eine Förderentscheidung bis zum 07.11.2023 erforderlich ist.
Der Förderantrag ist zu richten an die Hansestadt Lüneburg, Bereich Kultur. Hier finden Sie mehr Informationen zu den formellen Vorgaben und der Richtlinie.
*** Bundesprogramm Kultur macht stark (2023–2027) – Dritte Förderphase ***
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert im Rahmen des Programms "Kultur macht stark - Bündnisse für Bildung" (2023-2027) Projekte der kulturellen Bildung, die vor Ort zu mehr Bildungsgerechtigkeit beitragen. Im kommenden Jahr startet das Programm in eine dritte Förderphase, aber bereits jetzt können bei vielen Programmpartnern Anträge zur Förderung von Projekten gestellt werden.
Fördergegenstand sind außerschulische Angebote der kulturellen Bildung. Hierzu gehören alle künstlerischen Sparten, Themen der Alltagskultur, Medienbildung und Leseförderung sowie interkulturelle Projekte. Angebote können als einmalig oder regelmäßig stattfindende Veranstaltungen durchgeführt werden, ebenso als Ferienfreizeiten oder Patenschafts- und Mentorenprogramme. Ausgeschlossen von einer Förderung sind bereits bestehende Bildungsangebote sowie Angebote, die anderweitig aus öffentlichen Mitteln gefördert werden. Antragssteller sind zivilgesellschaftliche Vereine, Stiftungen und gGmbHs, die gemeinsam mit Bündnispartnern aus dem Bereichen Kultur, Bildung, Sozialarbeit einen gemeinsamen Online-Antrag beim jeweils passenden Förderer stellen.
Für interessierte Einrichtungen aus Niedersachsen bietet die Servicestelle der Landesvereinigung Kulturelle Jugendbildung Niedersachsen e. V. Beratung und Hilfestellungen rund um das Programm an.
Mehr Informationen zu Förderern, Initiativen und zur Antragsstellung gibt es hier.
Der Lüneburgische Landschaftsverband
Der Lüneburgische Landschaftsverband ist als Träger der regionalen Kulturförderung für die Realisierung von Kulturprojekten im Landkreis Lüneburg von großer Bedeutung. Ziel der Projektförderung ist die Stärkung der kulturellen Vielfalt sowie die Gestaltung attraktiver und zukunftsfähiger Strukturen der Region. Der Landkreis Lüneburg ist Gründungsmitglied dieses größten Verbands unter den Landschaften und Landschaftsverbänden Niedersachsens.
Bei Fragen zur Förderungswürdigkeit von Vorhaben und der Antragstellung beraten der Lüneburgische Landschaftsverband und der Landkreis Lüneburg Sie sehr gern.
Kulturförderprogramme des Lüneburgischen Landschaftsverbands | ||
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Eigenmittel | Regionalmittel | Investitionen |
WAS | WAS | WAS |
Projekte aus allen Kultursparten, aus der Denkmal- und Heimatpflege, Forschungsvorhaben zur Regionalhistorie, Brauchtumsfeste, (wissenschaftliche) Publikationen | Projekte aus den Bereichen Amateurtheater, Freies Theater, Theater- und Tanzpädagogik, Musik, Literatur, Soziokultur, Bildende Kunst, Neue Medien, Niederdeutsche Sprache, Kulturelle Jugendbildung | Baumaßnahmen zwecks Erhaltung (kein Neubau), digitale Infrastruktur, Veranstaltungs-Technik, betrieblich notwendige Anschaffungen |
WER | WER | WER |
Vereine, Stiftungen, gGmbHs, Kommunen, Kirchengemeinden | Vereine, Stiftungen, gGmbHs, GbRs (nur für Freies Theater) | Träger einer eindeutig (sozio-) kulturellen, nichtstaatlichen Einrichtung |
FÖRDERHÖHE | FÖRDERHÖHE | FÖRDERHÖHE |
Mindesthöhe von 1.000 Euro | Mindesthöhe von 1.000 bis max. 9.999 Euro | Mindesthöhe von 1.000 bis max. 25.000 Euro |
FÖRDERQUOTE | FÖRDERQUOTE | FÖRDERQUOTE |
Keine | 50% der Gesamtkosten | 75% der Gesamtkosten |
ANTRAGSTELLLUNG | ANTRAGSTELLLUNG | ANTRAGSTELLLUNG |
Antragsfrist: 30.10.2023 Vorprüfung und Priorisierung durch den Landkreis Lüneburg, Förderentscheidung im März/April 2024 | Antragsfrist: 31.03.2023 und 30.10.2023 Stellungnahme durch den Landkreis Lüneburg, Förderentscheidungen im Mai/Juni 2023 sowie im Februar/März 2024 | Antragsfrist: 31.03.2023 Stellungnahme durch den Landkreis Lüneburg, Förderentscheidung im Juni 2023 |
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Allgemeine Kontaktmöglichkeiten
Persönlich
Infothek
Am Graalwall 4, Gebäude 4
(gegenüber Parkpalette Am Rathaus)
21335 Lüneburg
Mo-Do
Fr
07:30 bis 16:30 Uhr
07:30 bis 12:30 Uhr
Digital
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