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Amtsärztliche Untersuchungen

Eine wesentliche Aufgabe des Gesundheitsamtes ist es, ärztliche Untersuchungen und Begutachtungen vorzunehmen und hierüber Stellungnahmen, Zeugnisse und Bescheinigungen zu erstellen. In vielen gesetzlichen Bestimmungen ist eine amtsärztliche Untersuchung ausdrücklich vorgeschrieben.

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Gesundheit
Sylke Gutmann
Sekretariat Fachdienst Gesundheit
04131 26-1479E-Mail senden
Gebäude 4 - Zimmer 7a // 1
Gesundheit
Brigitte Carstensen
04131 26-1480E-Mail senden
Gebäude 4 - Zimmer 105 // 2

Diese Termine stehen an:

Um einen Termin zu vereinbaren, melden Sie sich gerne bei uns, etwa per E-Mail oder telefonisch.

Beispiele für amtsärztliche Tätigkeiten und Untersuchungen im Auftrag von Behörden:

  • Einstellungsuntersuchungen von angehenden Beamtinnen und Beamten
  • Feststellung der gesundheitlichen Eignung zur Ausübung bestimmter Berufe
  • Stellungnahmen nach dem Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch (SGB XII)
  • Stellungnahmen nach dem Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch (SGB IX)
  • Feststellung der medizinischen Notwendigkeit von Heil- und Hilfsmitteln sowie von Heil- und Sanatoriumskuren für Beamtinnen und Beamten
  • Feststellung der Reisefähigkeit von Personen, zum Beispiel für Gerichte und Ausländerbehörden

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