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Förderprogramme zum Klimaschutz in Unternehmen

Es gibt eine Vielzahl von Förderprogrammen, die Unternehmen für die Einführung von energieeffizienter Technik, für die Inanspruchnahme von Energieberatungen oder für die Einführung erneuerbarer Energien in Anspruch nehmen können. Kleine und mittelgroße Unternehmen profitieren von einer ganzen Bandbreite an Beratungs- und Fördermöglichkeiten in Sachen Energieeffizienz.

Alle Informationen auf einen Blick

Wir helfen Ihnen weiter!

Klimaschutz/ Kreisentwicklung/ Wirtschaft
Janna Sophie Hoveida
Fachdienstleiterin Stabstelle Klimaschutz, Kreisentwicklung, Wirtschaft
04131 26-1371E-Mail senden
Gebäude 1, Eingang C - Zimmer 2
Klimaschutz/ Kreisentwicklung/ Wirtschaft
Friederike Lang
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Gebäude 1, Eingang C - Zimmer 1

Förderprogramme für Klimaschutz und Klimaanpassung im Überblick

Die Klima- und Energieagentur Niedersachsen (KEAN) bietet eine Übersicht über staatliche Förderprogramme, die Unternehmen bei der Einführung von energieeffizienter Technik, bei der Energieberatung oder der Einführung Erneuerbarer Energien unterstützen. 

Ob mit Zuschüssen oder zinsgünstigen Darlehen – ein Besuch der Website der KEAN lohnt sich. den Link dazu finden Sie auf dieser Seite in den Weblinks

Weitere Förderprogramme für Unternehmen

Hier stellen wir Ihnen weitere Förderprogramme für Unternehmen vor, die in der Liste der KEAN nicht enthalten sind:

Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (BMUV)

Antragsberechtigte: Unternehmen und Freiberufler

Fördergegenstand: Vorhaben zur Stärkung von Klima-, Naturschutz und Biodiversität an Gebäuden, auf Betriebsgeländen oder auf Flächen von Gewerbe- oder Industrieparks: Investitionen (Bspw. Biotope, Biodiversitätsfördernde Gestaltung von Grün- und Außenanlagen, Entsiegelung von Flächen, Baumpflanzungen, Begrünung von Gebäuden, Niederschlags- und Wassermanagement) ,Planung und Umsetzungsbegleitung von investiven Maßnahmen, Aufstellung von Pflegekonzepten und -plänen, Schulung von Personal, fachliche Begleitung und Unterstützung der Anwuchs- und Entwicklungspflege

Förderhöhe: Tilgungszuschuss i. H. v. max. 40 % bzw. max. 50 % bei mittleren Unternehmen und max. 60 % bei kleinen Unternehmen; max. jedoch 1,5 Mio. Euro (keine Kumulierung mit anderen staatlichen Beihilfen zulässig)

Antragstellung / Bedingung: Der Zuschuss kann nur in Verbindung mit der beihilfefreien Kreditvariante aus dem KfW-Umweltprogramm beantragt werden. Der Antrag kann laufend bei einem Finanzierungspartner der Wahl (Banken / Sparkassen) vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. 

Link zum Förderprogramm

Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN)

Modul 1: Energieaudit DIN EN 16247

Antragsberechtigte: u.a. kleine und mittlere Unternehmen
Fördergegenstand: Ein Energieaudit ist ein systematisches Verfahren zur Erlangung ausreichender Informationen über das bestehende Energieverbrauchsprofil eines Gebäudes oder einer Gebäudegruppe, eines Betriebsablaufs oder einer industriellen oder gewerblichen Anlage, zur Ermittlung und Quantifizierung der Möglichkeiten für wirtschaftliche Energieeinsparungen und Erfassung der Ergebnisse in einem Bericht.

Modul 2: Energieberatung DIN V 18599

Antragsberechtigte: u.a. kleine und mittlere Unternehmen
Fördergegenstand: Ein förderfähiges energetisches Sanierungskonzept zeigt auf, wie ein Nichtwohngebäude Schritt für Schritt über einen längeren Zeitraum durch aufeinander abgestimmte Maßnahmen umfassend energetisch modernisiert werden kann (Sanierungsfahrplan) oder wie durch eine umfassende Sanierung der Standard eines bundesgeförderten BEG-Effizienzgebäudes zu erreichen ist (Sanierung in einem Zug). Eine Neubauberatung für Nichtwohngebäude wird gefördert, wenn sie ein bundesgefördertes Effizienzhaus zum Ziel hat.

Modul 3: Contracting-Orientierungsberatung

Antragsberechtigte: u.a. kleine und mittlere Unternehmen
Fördergegenstand: Contracting-Modell mit vertraglicher Einspargarantie bezeichnet die Gewerke übergreifende Optimierung vorrangig der Gebäudetechnik, aber auch weiterer Effizienzmaßnahmen des Gebäudebetriebs, der Gebäudehülle und / oder von Produktionsprozessen durch einen Energiedienstleister (Contractor). Neben der Identifikation und Erschließung von vorhandenen Einsparpotenzialen tätigt der Contractor in den meisten Fällen die erforderlichen Investitionen aus den Energiekosteneinsparungen und garantiert die Einsparungen vertraglich über die gesamte Laufzeit.

Link zum Förderprogramm

Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Zuschuss und Kredit

Modul 1: Querschnittstechnologien

Antragsberechtigte: ausschließlich kleine und mittelständische Unternehmen
Fördergegenstand: Über Modul 1 werden der Erwerb und die Installation von hocheffizienten elektrischen Motoren, Pumpen, Ventilatoren und Drucklufterzeugern gefördert. Jede Anlage bzw. Komponente, für die eine Förderung beantragt wird, muss eine im Unternehmen vorhandene Bestandsanlage/ Bestandskomponente ersetzen. Gefördert werden außerdem Wärmedämmmaßnahmen an Bestandsanlagen sowie Wärmeübertrager zur Erschließung der Abwärme von Bestandsanlagen. 

Modul 2: Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien

Antragsberechtigte: u.a. private Unternehmen
Fördergegenstand: Gefördert werden der Erwerb und die Installation folgender Anlagen zur Erzeugung von Wärme aus erneuerbaren Energien gefördert: Solarkollektoranlagen, Wärmepumpen, Geothermie-Anlagen, Anlagen zur Biomassefeuerung. Die mit den geförderten Anlagen bereitgestellte Wärme muss zu über 50 Prozent für Prozesse, d. h. zur Herstellung, Weiterverarbeitung oder Veredelung von Produkten oder zur Erbringung von Dienstleistungen verwendet werden. 

Modul 3: MSR, Sensorik und Energiemangement-Software

Antragsberechtigte: u.a. private Unternehmen
Fördergegenstand: Förderfähig sind insbesondere der Erwerb, die Installation und die Inbetriebnahme Soft- und Hardware im Zusammenhang mit der Einrichtung oder Anwendung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems. 

Modul 4: Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen – Basisförderung

Antragsberechtigte: u.a. private Unternehmen
Fördergegenstand: Gefördert werden Anlagen, die zu bestimmten Technologiekategorien gehören, ohne hierfür ein umfangreiches Einsparkonzept erstellen zu müssen. Anlagen bzw. Komponenten, für die eine Förderung beantragt wird, müssen im Unternehmen vorhandene ineffiziente Bestandsanlagen ersetzen. 

Modul 4: Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen – Premiumförderung und Dekarbonisierungsbonus

Antragsberechtigte: u.a. private Unternehmen
Fördergegenstand:Weitestgehend technologieoffene Förderung für Maßnahmen zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz von industriellen/gewerblichen Prozessen. Eine Förderung ist u. a. nur möglich, wenn anhand eines Einsparkonzeptes Treibhausgaseinsparungen in bestimmter Höhe nachgewiesen werden können. 

Modul 5: Transformationspläne

Antragsberechtigte: Unternehmen
Fördergegenstand: Ziel der Förderung von Transformationsplänen ist es, Unternehmen bei der Planung und Umsetzung der eigenen Transformation hin zur Treibhausgasneutralität zu unterstützen. Zu den wesentlichen Bestandteilen eines Transformationsplans gehört u. a. ein Katalog mit konkreten unternehmensspezifischen Maßnahmen, durch deren Umsetzung die Treibhausgas-Emissionen deutlich gesenkt werden können. 

Modul 6: Elektrifizierung von Kleinen Unternehmen

Antragsberechtigte: u.a. private Unternehmen
Fördergegenstand: Über Modul 6 wird der Austausch vorhandener Produktionsanlagen, die mit Erdgas, Kohle oder Mineralöl oder mit aus Erdgas, Kohle oder fossilem Öl (Mineralöl) gewonnenen Energieträgern betrieben werden, durch elektrisch oder mit erneuerbaren Energien zu betreibenden Neuanlagen gefördert. Förderfähig ist nicht nur der Austausch, sondern auch die entsprechende Umrüstung von Bestandsanlagen. 

Link zum Förderprogramm

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