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Patronen auf einer Schießzielscheibe.
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Waffenangelegenheiten

Das Waffen- und Sprengstoffrecht regelt den legalen Besitz von Waffen und Sprengstoff.

Alle Informationen auf einen Blick

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Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Herr Meyer
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Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
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Zuständigkeit nach Nachname: Jagdscheine und Waffenangelegenheiten (T-Z), Aufgaben nach dem NPsychKG
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Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Hinnerk Zobel
Fachgebietsleiter Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
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Gebäude 12 - Zimmer 001 // 1

Waffen und Sprengstoff

Für den Erwerb und den Besitz von Waffen und Sprengstoff sind entsprechende Erlaubnisse erforderlich. Dazu zählen:

  • Waffenbesitzkarte für den legalen Waffenerwerb und -besitz
  • Waffenschein für das Führen von erlaubnispflichtigen Waffen
  • Kleiner Waffenschein für das Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen
  • Schießerlaubnis für das Schießen außerhalb von Schießstätten
  • Sprengstofferlaubnis zum Erwerb und Umgang mit explosiven Stoffe

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Anzeige von Magazinen

Seit dem Jahr 2020 gibt es eine Anzeigepflicht für Magazine. Mehr dazu hier.

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Wenn Sie eine Schießstätte betreiben wollen oder diese in ihrer Beschaffenheit oder in der Art ihrer Benutzung wesentlich ändern wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.

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