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Waffenschein und Waffenbesitzkarte mit zahlreichen Patronen.
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Waffenbesitzkarte

Sie benötigen eine Waffenbesitzkarte zum Erwerb und für den Besitz von Schusswaffen. Die Waffenbesitzkarte berechtigt Sie, die tatsächliche Gewalt über die darin eingetragene Waffe auszuüben, sie innerhalb Ihres befriedeten Besitztums zu führen und sie zum Beispiel zum Schießstand oder zur Reparatur bei einem Büchsenmacher zu transportieren. Beim Transport darf die Waffe nicht zugriffsbereit und nicht geladen sein. Waffe und Munition sind getrennt zu transportieren.

Alle Informationen auf einen Blick

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Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
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Wann erreichen Sie uns?

Sie erreichen uns grundsätzlich nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung.

Anträge für die Waffen- und Jagdbehörde können Sie nach vorheriger telefonischer Absprache in der Konrad-Zuse-Allee 10, 21337 Lüneburg abgeben oder per Post an den Landkreis Lüneburg, Fachdienst Ordnung, Auf dem Michaeliskloster 4, 21335 Lüneburg senden.

 

Hier finden Sie wichtige Downloads:

Ausnahmen und freier Erwerb

Welche Schusswaffen sind von der Pflicht zum Besitz einer Waffenbesitzkarte ausgenommen und dürfen von Personen ab 18 Jahren frei erworben werden?
Dabei handelt es sich um Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase Verwendung finden, wenn sie mit dem F im Fünfeck gekennzeichnet sind oder vor dem 1.1.1970 erworben bzw. vor dem 2.4.1991 in den neuen Bundesländern hergestellt und entsprechend den zu diesem Zeitpunkt geltenden Bestimmungen in den Handel gebracht wurden, ebenso wie Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen mit PTB-Zeichen und Nummer im Kreis.

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