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Schießstättenerlaubnis 

Wenn Sie eine Schießstätte betreiben wollen oder diese in ihrer Beschaffenheit oder in der Art ihrer Benutzung wesentlich ändern wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis. 

Alle Informationen auf einen Blick

Wir helfen Ihnen weiter!

Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Enno Janssen
04131 26-1452E-Mail senden
Gebäude 12 - Zimmer 010 // 1
Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Hinnerk Zobel
Fachgebietsleiter Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
04131 26-1223E-Mail senden
Gebäude 12 - Zimmer 001 // 1

Wann erreichen Sie uns?

Sie erreichen uns grundsätzlich nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung.

Anträge für die Waffen- und Jagdbehörde können Sie nach vorheriger telefonischer Absprache in der Konrad-Zuse-Allee 10, 21337 Lüneburg abgeben oder per Post an den Landkreis Lüneburg, Fachdienst Ordnung, Auf dem Michaeliskloster 4, 21335 Lüneburg senden.

Voraussetzungen

Eine Schießstätte ist eine ortsfeste oder ortsveränderliche Anlage, die ausschließlich oder neben anderen Zwecken dem Schießsport oder sonstigen Schießübungen mit Schusswaffen, der Erprobung von Schießwaffen oder dem Schießen mit Schusswaffen zur Belustigung dient.

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