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Patronen auf einer Schießscheibe.
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Europäischer Feuerwaffenpass

Für Reisen in und durch Staaten der Europäischen Union, bei denen Sie Waffen mitnehmen wollen, zum Beispiel bei Jagdreisen oder zur Teilnahme an Schießwettbewerben, benötigen sie einen Europäischen Feuerwaffenpass. 

Alle Informationen auf einen Blick

Wir helfen Ihnen weiter!

Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Herr Meyer
04131 26-1220E-Mail senden
Gebäude 12 - Zimmer 006 // 1
Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Herr Schmidt
04131 26-1313E-Mail senden
Gebäude 12 - Zimmer 006 // 1
Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Frau Neilmann
Zuständigkeit nach Nachname: Jagdscheine und Waffenangelegenheiten (T-Z), Aufgaben nach dem NPsychKG
04131 26-1390E-Mail senden
Gebäude 12 - Zimmer 006 // 1
Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Hinnerk Zobel
Fachgebietsleiter Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
04131 26-1223E-Mail senden
Gebäude 12 - Zimmer 001 // 1

Wann erreichen Sie uns?

Sie erreichen uns grundsätzlich nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung.

Anträge für die Waffen- und Jagdbehörde können Sie nach vorheriger telefonischer Absprache in der Konrad-Zuse-Allee 10, 21337 Lüneburg abgeben oder per Post an den Landkreis Lüneburg, Fachdienst Ordnung, Auf dem Michaeliskloster 4, 21335 Lüneburg senden.

 

Ausstellung des Feuerwaffenpasses

Der Pass ist ein Legitimationsnachweis für Schusswaffen und Munition innerhalb der Europäischen Union. Für Jäger und Sportschützen gelten in einigen Mitgliedstaaten Erleichterungen. In Zweifelsfällen erkundigen Sie sich bei der jeweiligen Auslandsvertretung (Botschaft/Konsulat).

Der Feuerwaffenpass ersetzt in der Bundesrepublik Deutschland nicht die Waffenbesitzkarte.

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