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Amtsärztliche Untersuchungen
Das Gesundheitsamt nimmt ärztliche Untersuchungen und Begutachtungen vor und erstellt hierüber Stellungnahmen, Zeugnisse und Bescheinigungen. In vielen gesetzlichen Bestimmungen ist eine amtsärztliche Untersuchung ausdrücklich vorgeschrieben.
Alle Informationen auf einen Blick
Wir helfen Ihnen weiter!
Diese Termine stehen an:
Um einen Termin zu vereinbaren, melden Sie sich gerne bei uns, etwa per E-Mail oder telefonisch.Beispiele für amtsärztliche Tätigkeiten und Untersuchungen im Auftrag von Behörden:
- Einstellungsuntersuchungen von angehenden Beamtinnen und Beamten
- Feststellung der gesundheitlichen Eignung zur Ausübung bestimmter Berufe
- Stellungnahmen nach dem Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch (SGB XII)
- Stellungnahmen nach dem Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch (SGB IX)
- Feststellung der medizinischen Notwendigkeit von Heil- und Hilfsmitteln sowie von Heil- und Sanatoriumskuren für Beamtinnen und Beamte
- Feststellung der Reisefähigkeit von Personen, zum Beispiel für Gerichte und Ausländerbehörden
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