Schuleingangsuntersuchungen
Die Untersuchungen und Tests werden standardisiert nach dem SOPHIA-Modell (sozialpädiatrisches Programm Hannover Jugendärztliche Aufgaben) durchgeführt. Bei eventuell vorhandenen Defiziten soll den Kindern möglichst vor Schulbeginn durch eine gezielte Förderung ein guter Schulstart ermöglicht werden. Die Untersuchungsergebnisse unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht. Nur die für die Schule notwendige Schulempfehlung wird an die Schulleitung weitergegeben.
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Testergebnis und Empfehlung
Die Schuleingangsuntersuchungen dienen dem Schutz und der Förderung der Gesundheit von Kindern. Die Teilnahme an der Untersuchung ist laut § 56 Niedersächsisches Schulgesetz verpflichtend.
Die Kinder werden hinsichtlich altersgemäßer Entwicklung untersucht sowie ihre Hör- und Sehfähigkeit getestet. Bei Bedarf wird eine sonderpädagogische Förderung empfohlen.
Nach Abschluss der Untersuchungen ist das Gesundheitsamt verpflichtet, eine Gesundheitsberichterstattung durchzuführen. Die Daten werden hierfür anonymisiert erfasst und ausgewertet. Die Ergebnisse fließen in die Planung und Umsetzung von Projekten ein, um die Gesundheit unserer Schülerinnen und Schüler im Landkreis zu fördern und Krankheiten zu verhüten.