Schülerbeförderung
Der Landkreis Lüneburg ist Träger der Schülerbeförderung und somit zuständig für Schülerinnen und Schüler, die im Kreisgebiet wohnen und anspruchsberechtigt sind mit dem Bus zur Schule hin und wieder nach Hause zurück zu fahren. Der Anspruch ist in §114 Niedersächsisches Schulgesetz und der Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Lüneburg geregelt. Für die Schülerbeförderung gilt grundsätzlich der Tarif des Hamburger Verkehrsverbundes (HVV).
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Anträge für die Fahrkarte
Den anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schülern werden vom Landkreis im Onlineverfahren auf Antrag die erforderlichen Schülersammelzeitkarten (HVV-Cards) ausgestellt und über die Schulen ausgehändigt.
Anträge für Ersatzkarten und weitere Anträge finden Sie in der unten stehenden Übersicht.
Schuljahr 2022/2023
Wer muss einen neuen Antrag für das kommende Schuljahr stellen?
Frist 04.06.2022
Alle anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schüler:
• der zukünftigen 1. und 5. Klassen
• alle künftigen 10.-Klässler der Hauptschule Bleckede
• des Sek. II-Bereiches
• der Berufsbildenden Schulen (außer Auszubildende in einer betrieblichen Ausbildung)
• die bislang keine HVV-Card durch den Landkreis Lüneburg erhalten haben und unabhängig von der Klassenstufe durch Umzug oder Schulwechsel zu diesem Personenkreis gehören.
Hier geht es zum Online-Antrag Schülerzeitkarte.
Bitte lesen Sie die Informationen, die im Online-Antrag zur Schülerzeitkarte ausgeführt werden, und folgen Sie den Hinweisen zum Ausfüllen des Online-Antrages Schritt für Schritt. Nach vollständiger Eingabe und Bestätigung des Antrages wird dieser dem Team der Schülerbeförderung weitergeleitet und für Sie bearbeitet.
Weitere Anträge
Antrag Ersatz HVV-Card
Für die Ersatzausstellung einer Schülerzeitkarte (z.B. bei Verlust oder Beschädigung) wird eine Bearbeitungsgebühr von 20,00 € erhoben.
Antrag Änderung HVV-Card
Bitte nur ausfüllen, wenn bereits eine HVV-Card über den Landkreis Lüneburg ausgehändigt wurde und kein Verlust der HVV-Card vorliegt.
Antrag Erstattung Schülerbeförderungskosten
Antrag Mietwagenbeförderung
Die Schülerbeförderung ist soweit wie möglich im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) durchzuführen. Die Mietwagenbeförderung stellt eine Ausnahme von dieser Bestimmung dar. Weitere Informationen zur Schülerbeförderung über Rechtsgrundlagen und Anspruchsvoraussetzungen finden Sie unter Downloads.
