Schülerbeförderung
ACHTUNG: Anträge für das Schuljahr 2024/2025 können frühestens ab dem 01.04.2024 gestellt werden.
Anträge für das Schuljahr 2023/2024 können noch gestellt werden. Die Kosten bis zum Erhalt der Karte müssen selbst gezahlt und können nicht erstattet werden.
Der Landkreis Lüneburg ist Träger der Schülerbeförderung und somit zuständig für Schülerinnen und Schüler, die im Kreisgebiet wohnen und anspruchsberechtigt sind, mit dem Bus zur Schule und wieder nach Hause zu fahren. Der Anspruch ist in § 114 Niedersächsisches Schulgesetz und der Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Lüneburg geregelt. Für die Schülerbeförderung gilt grundsätzlich der Tarif des Hamburger Verkehrsverbundes (hvv).
+ + + Die Umstellung der Schülerfahrkarte ohne Lichtbild ist der tariflichen Regelungen im Rahmen der Einführung des Deutschlandtickets geschuldet. Deswegen ist bei allen neuen Schülerfahrkarten der Hinweis hinterlegt, dass diese nur zusammen mit einem Lichtbildausweis gültig sind. Daher genügt bei Schülerfahrkarten für Kinder und Jugendliche (bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres) zur Legitimation ein Schülerausweis oder vergleichbares. Liegt kein Lichtbildausweis vor, wird auf die Legitimation verzichtet. Die Prüfdienste sind darüber informiert. + + +
Die Schülerfahrkarten behalten ihren bisherigen Geltungsbereich und können nicht als Deutschlandticket (49 € Ticket) im ÖPNV genutzt werden.
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Wie kann ich eine Schülerfahrkarte (hvv Card) beantragen?
Schülerinnen und Schüler, die einen Anspruch auf eine Schülerfahrkarte haben, können dies online beim Landkreis beantragen. Die Schülerfahrkarten werden anschließend über die Schulen ausgehändigt.
Bitte beachten Sie, dass alle anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schüler folgende Mindestkilometer erreichen müssen:
- 1. bis 4. Klasse: mehr als 2 Kilometer
- 5. bis 6. Klasse: mehr als 3 Kilometer
- 7. bis 10. Klasse: mehr als 4 Kilometer und
- 11. bis 13. Klasse und BBS-Schulen: mehr als 5 Kilometer
Wer muss einen neuen Antrag stellen (falls die Karte weiterhin benötigt wird)?
zukünftige Schülerinnen und Schüler ...
- der 1. und 5. Klassen
- der 10. Klasse der Hauptschule Bleckede
- des Sek. II-Bereiches
- der Berufsbildenden Schulen (außer Auszubildende in einer betrieblichen Ausbildung)
- die bislang keine hvv Card durch den Landkreis Lüneburg erhalten haben und unabhängig von der Klassenstufe durch Umzug oder Schulwechsel berechtigt sind, eine Karte zu beantragen.
Die Online-Anträge für Schülerfahrkarten und Ersatzkarten, Anträge auf Erstattung sowie weitere Anträge für das Schuljahr 2022/2023 können weiterhin gestellt werden (siehe unten).
Weitere Anträge
Online-Erstantrag Schülerfahrkarte (hvv Card)
ACHTUNG: Anträge für das Schuljahr 2024/2025 können frühestens ab dem 01.04.2024 gestellt werden.
Bitte lesen Sie die Informationen, die im Online-Antrag zur Schülerfahrkarte ausgeführt werden, gründlich durch und folgen Sie den Hinweisen zum Ausfüllen des Antrags Schritt für Schritt. Nach vollständiger Eingabe und Bestätigung des Antrages wird dieser dem Team der Schülerbeförderung weitergeleitet und für Sie bearbeitet.
Online-Ersatzantrag Schülerfahrkarte (hvv Card)
Für die Ersatzausstellung einer Schülerfahrkarte (z.B. bei Verlust oder optischer Beschädigung) wird eine Bearbeitungsgebühr von 20,00 € erhoben.
Link zum Online-Antrag Ersatzkarte: https://lklg.eu/ersatzkarte
Bitte stellen Sie keinen Antrag bei einer offensichtlich nicht beschädigten hvv Card. Schicken Sie ein Foto der Vorder- und Rückseite von der hvv Card per Mail an: schuelerbefoerderung@landkreis-lueneburg.de
Änderungsantrag Schülerfahrkarte (hvv Card)
Bitte nur ausfüllen, wenn bereits eine hvv Card über den Landkreis Lüneburg ausgehändigt wurde und kein Verlust der hvv Card vorliegt.
Antrag Erstattung Schülerbeförderungskosten
Antrag Mietwagenbeförderung
Die Schülerbeförderung ist soweit wie möglich im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) durchzuführen. Die Mietwagenbeförderung stellt eine Ausnahme von dieser Bestimmung dar. Weitere Informationen zur Schülerbeförderung über Rechtsgrundlagen und Anspruchsvoraussetzungen finden Sie unter Downloads.
Antrag und Anschreiben Mietwagenbeförderung für das Schuljahr 2024/2025