Hebammen
Hebammen begleiten werdende Mütter vor, während und nach der Geburt ihrer Kinder. Sie bieten umfassende Unterstützung, Beratung und Pflege während der Schwangerschaft und unterstützen bei und nach der Geburt. Ihr Ziel ist es, eine sichere und positive Erfahrung für Mutter und Kind zu gewährleisten.
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Meldepflicht für Hebammen
Für Hebammen und Entbindungspfleger besteht eine Fortbildungs- und Meldepflicht. Diese ergibt sich aus dem Niedersächsischen Gesetz über die Ausübung des Hebammenberufes (NHebG) vom 19.02.2004.
Das Gesundheitsamt überwacht die Auskunfts-, Anzeige- und Meldepflichten der Hebammen. Die Hebammen haben dem Gesundheitsamt jederzeit auf Verlangen Auskunft über ihre berufliche Tätigkeit zu geben, soweit dies zur Ausübung der Aufsicht erforderlich ist.
Sie sind verpflichtet, sich über die für die Ausübung ihres Berufes geltenden Vorschriften zu unterrichten und spätestens alle drei Jahre an Fortbildungsveranstaltungen teilzunehmen. Die Übersicht der Landesfortbildungen des Hebammenverbands Niedersachsen e.V. kann unter Hebammenbildung aufgerufen werden.
Die jährliche Meldung ist dem Gesundheitsamt spätestens zum 31.01. des Folgejahres vorzulegen. Sie können dazu unser Onlineformular ausfüllen oder Sie finden den Meldebogen in den Downloads.