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Eine Hebamme untersucht ihre schwangere Patientin
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Hebammen

Hebammen begleiten werdende Mütter vor, während und nach der Geburt ihrer Kinder. Sie bieten umfassende Unterstützung, Beratung und Pflege während der Schwangerschaft, unterstützen bei der Geburt und helfen den Familien anschließend im Wochenbett. Ihr Ziel ist es, eine sichere und positive Erfahrung für Mutter und Kind zu gewährleisten.

Alle Informationen auf einen Blick

Wir helfen Ihnen weiter!

Gesundheit
Viktoria Eggers-Heyden
Mitarbeiterin Verwaltung
04131 26-1035E-Mail senden
Gebäude 4 - Zimmer 103 // 1
Gesundheit
Maike Peters
Mitarbeiterin Verwaltung Fachdienst Gesundheit
04131 26-1493E-Mail senden
Gebäude 4 - Zimmer 109 // 2

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Meldepflicht für Hebammen

Für Hebammen und Entbindungspfleger besteht nach dem Niedersächsischen Gesetz über die Ausübung des Hebammenberufes (NHebG) vom 19.02.2004 eine Fortbildungs- und Meldepflicht.

Das Gesundheitsamt überwacht die Auskunfts-, Anzeige- und Meldepflichten der Hebammen. Die Hebammen haben dem Gesundheitsamt jederzeit auf Verlangen Auskunft über ihre berufliche Tätigkeit zu geben, soweit dies zur Ausübung der Aufsicht erforderlich ist.

Sie sind verpflichtet, sich über die für die Ausübung ihres Berufes geltenden Vorschriften zu unterrichten und in höchstens dreijährigem Abstand an Fortbildungsveranstaltungen teilzunehmen. Die Übersicht der Landesfortbildungen des Hebammenverbands Niedersachsen e.V. kann unter  Hebammenbildung aufgerufen werden. 

Die jährliche Meldung ist dem Gesundheitsamt spätestens zum 31.01. des Folgejahres vorzulegen. Das Dokument finden Sie in den Downloads.