Danach suchen andere
Ein Holztisch mit einer Holzschale mit Kräutern, Globuli und einer Papiertüte mit Kräutern
Direkt zu ...
Zum Seitenanfang

 
Heilpraktikerwesen

Hier können Sie Informationen zum Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde erhalten. Zusätzlich können Sie sich über Ihre Meldepflicht als Heilpraktikerin oder Heilpraktiker informieren.

Alle Informationen auf einen Blick

Wir helfen Ihnen weiter!

Gesundheit
Viktoria Eggers-Heyden
Verwaltung
04131 26-1035E-Mail senden
Gebäude 4, Zimmer 103
Gesundheit
Maike Peters
Verwaltung
04131 26-1493E-Mail senden
Gebäude 4, Zimmer 109

Alle Informationen zur Heilpraktikererlaubnis

Wer benötigt eine Heilpraktikererlaubnis?

Heilpraktikerin beziehungsweise Heilpraktiker ist, wer die Heilkunde, ohne als Arzt bestellt zu sein, berufsmäßig ausübt. Die Ausübung der Heilkunde ist jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn diese im Dienste von anderen ausgeübt wird.

Die Erlaubnis berechtigt Sie, die Berufsbezeichnung Heilpraktiker bzw. Heilpraktikerin zu führen.

Wie bekomme ich eine Heilpraktikererlaubnis?

Um die Erlaubnis zu erhalten, müssen Sie einen Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde stellen. Wenn Sie im Landkreis Lüneburg praktizieren werden, ist das Gesundheitsamt des Landkreises Lüneburg für Sie zuständig. 

Teil des Erlaubnisverfahrens ist die schriftliche und mündliche Prüfung, die vom Landessozialamt durchgeführt werden. Die schriftlichen Prüfungen finden jeweils am dritten Mittwoch im März und am zweiten Mittwoch im Oktober statt. Bitte reichen Sie Ihre Unterlagen bis zum 30.12. bzw. zum 31.07. vollständig beim Gesundheitsamt ein, damit diese rechtzeitig an das Landessozialamt weitergegeben werden können.

Die schriftliche Prüfung findet grundsätzlich zentral in Celle statt. Die Einladungen zu der Prüfung mit genauen Angaben zu Ort und Zeit werden Anfang September verschickt.

Merkblätter und Vordrucke finden Sie unter Downloads. Unter Weblinks können Sie das erforderliche Führungszeugnis sowie den Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis online beantragen.

Die Kosten für die Erlaubnis liegen zwischen 280,00 Euro und 950,00 Euro. Auch für die Ablehnung des Antrages fallen Gebühren an, diese liegen zwischen 150,00 Euro und 660,00 Euro.

Welche Unterlagen benötige ich für eine Heilpraktikererlaubnis?

Antragsformular

  1. Kurzgefasster, datierter und unterschriebener Lebenslauf (allgemeine Heilpraktikererlaubnis: 7-fach, beschränkte Heilpraktikerlaubnis: 5-fach, nach Aktenlage: 1-fach)
  2. Beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde oder beglaubigter Auszug aus dem Familienbuch der Eltern
  3. Beglaubigte Kopie des Nachweises der Staatsangehörigkeit (z.B. Kopie des Personalausweises oder der entsprechenden Seiten des Reisepasses)
  4. Beglaubigter Nachweis darüber, dass mindestens ein Hauptschulabschluss vorliegt (z.B. Kopie des Schulabschlusszeugnisses)
  5. Ärztliche Bescheinigung, welche nicht früher als einen Monat vor Vorlage ausgestellt sein darf, wonach keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die antragstellende Person wegen eines körperlichen Leidens oder wegen Schwäche der geistigen, der körperlichen Kräfte oder wegen einer Sucht, die für die Ausübung des Berufs als Heilpraktikerin oder Heilpraktiker erforderliche Eignung fehlt 
  6. Behördliches Führungszeugnis (Belegart O) zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30 Abs. 5
  7. BZRG, welches nicht früher als einen Monat vor Vorlage ausgestellt sein darf
  8. Für Antragstellerinnen und Antragsteller, die nicht im Landkreis Lüneburg wohnen: eine Meldebescheinigung oder Einstellungszusage o.ä., wenn die Antragstellerin oder der Antragsteller beabsichtigt, sich im Gebiet des Landkreises Lüneburg niederzulassen (sollte dies nicht der Fall sein, ist die Stadt- oder Kreisverwaltung des Wohnortes bzw. des Ortes der beabsichtigten Niederlassung zuständig).

Zusätzliche Unterlagen bei Prüfung nach Aktenlage:

Beglaubigte Kopie der Berufsurkunde

Beglaubigte Kopie des Nachweises über die Zusatzqualifikation

Alle Informationen zur Meldepflicht

Meldepflicht für Heilpraktikerinnen & Heilpraktiker

Seit dem 01.01.2020 gilt eine Meldepflicht für Heilpraktikerinnen/Heilpraktiker (§ 7a des Niedersächsischen Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst). Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker müssen die Aufnahme ihrer Tätigkeit unverzüglich schriftlich dem örtlichen Gesundheitsamt anzeigen.

Auch Änderungen wie Umzug, Praxiswechsel, Namensänderungen, Änderung der heilkundlichen Verfahren und die Beendigung der Tätigkeit sind anzuzeigen.

Ein Verstoß gegen die Meldepflicht stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße bis zu 2.500,00 Euro geahndet werden.

Sie können den Meldebogen online oder schriftlich einreichen. Nutzen Sie hierzu unser Online-Formular oder den Vordruck unter Downloads.