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Eine Mitarbeiterin informiert eine Bürgerin anhand einer Broschüre über den Infektionsschutz.
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Hygiene und Infektionsschutz

In den Bereichen Hygiene und Infektionsschutz nimmt das Gesundheitsamt vorsorgende und überwachende Aufgaben wahr, deren Ziel es ist, die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger im Landkreis zu sichern: Übertragbare Krankheiten beim Menschen sollen vorgebeugt, frühzeitig erkannt und ihre Weiterverbreitung verhindert werden. Das Auftreten neuer Erreger, wie das Coronavirus oder die Affenpocken, aber auch die verstärkte Reisetätigkeit und die Ausweitung der globalen Handelsbeziehungen begünstigen die Verbreitung von Infektionserregern. Das Gesundheitsamt bietet Beratungen für Gemeinschaftseinrichtungen und Einzelpersonen an. 

Auch bei gesundheitlichen Problemen, die in Zusammenhang mit der Umwelt stehen, sind die Mitarbeitenden des Gesundheitsamts Ihre Ansprechpersonen.

Alle Informationen auf einen Blick

Wir helfen Ihnen weiter!

Landkreis Lüneburg
Gesundheit
Volker Meyer
+49 4131 26 - 1705+49 4131 26 - 2705E-Mail senden
Landkreis Lüneburg
Gesundheit
Sabine Meyer-Olbersleben
+49 4131 26 - 1474+49 4131 26 - 2474E-Mail senden

Bessere Hygiene und Gesundheit durch Meldepflichten

Die sorgfältige Erfüllung der ärztlichen Meldepflicht, aber auch der Meldepflichten von Kitas, Krippen und Schulen sowie von Laboren ist eine wesentliche Voraussetzung für eine effektive Überwachung. Das Gesundheitsamt arbeitet deshalb mit den Gemeinschaftseinrichtungen, den Ärztinnen und Ärzten sowie Bürgerinnen und Bürgern eng zusammen. Durch zuverlässige elektronische Meldeverfahren ist sichergestellt, dass die übergeordneten Institutionen (NLGA, RKI) über Erkrankungen und Erkrankungshäufungen informiert sind. Das Gesundheitsamt ordnet Maßnahmen wie zum Beispiel Tätigkeitsverbote, Quarantänemaßnahmen an und prüft, ob die angeordnete Maßnahmen Erfolg hatten.

Im Bereich Weblinks auf dieser Seite finden Sie eine Auswahl an Informationsblättern zu meldepflichtigen Krankheiten die von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zur Verfügung gestellt werden.

Darüber hinaus hat das Gesundheitsamt Leitlinien für Gemeinschaftseinrichtungen für Kinder und Jugendliche entwickelt. Dort finden Sie Hinweise zu den gesetzlichen Meldepflichten, zum Ausschluss vom Besuch der Einrichtungen und zur Wiederzulassung (siehe Downloadbereich).

Zur Erhöhung der Patientensicherheit und Überprüfung bzw. Verbesserung der Hygiene werden regelmäßig alle Einrichtungen des medizinischen Versorgungssytems sowie Alten- und Pflegeheime durch Ortsbegehungen von Mitarbeitenden des Gesundheitsamtes überwacht.

Bei mitteilungspflichtigen Erkrankungen an Schulen, Kindergärten und anderen Einrichtungen wenden Sie sich bitte an Frau Kaiser, Tel.: +49 4131 26-1704.

Händewaschen schützt vor Infektionen.

Informationen zu relevanten Infektionskrankheiten

Affenpocken

In Deutschland sind im Mai 2022 erste Fälle von Affenpocken identifiziert worden. Soweit bekannt, erkranken die meisten Betroffenen nicht schwer. Weitere Informationen und Beratungsangebote finden Sie hier.

Coronavirus

Das Coronavirus SARS-CoV-2 wurde Ende 2019 erstmals in China nachgewiesen. Eine Infektion kann ohne Krankheitszeichen bleiben, es sind aber auch schwere, lebensbedrohliche Krankheitsverläufe möglich. Informationen zu Impf- und Testmöglichkeiten erfahren Sie hier.

Masern

Als Masern bezeichnet man eine hochansteckende akute Erkrankung mit dem Masernvirus.In Deutschland ist die Häufigkeit von Masernerkrankungen durch Impfungen stark zurückgegangen.

Noroviren

Noroviren sind weltweit verbreitet, sehr widerstandsfähig und bleiben auch außerhalb des menschlichen Körpers über Tage ansteckend.

Q-Fieber

Das Q-Fieber ist eine seltene, von Tieren auch auf den Menschen übertragbare Krankheit. Sie ist jetzt bei Schafen im Amt Neuhaus nachgewiesen worden.

Tuberkulose

Auch heute noch ist die Tuberkulose, früher als „Schwindsucht“ bezeichnet, eine nicht zu unterschätzende meldepflichtige Infektionskrankheit.