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Hepatitis-A-Virus

Das Hepatitis-A-Virus (HAV) ist ein hochansteckendes Virus, das die Leber infiziert und Hepatitis A verursacht. Es wird hauptsächlich durch den Verzehr von kontaminiertem Wasser oder Lebensmitteln übertragen. Die Symptome umfassen Gelbsucht, Müdigkeit, Bauchschmerzen und Übelkeit. Die meisten Menschen erholen sich vollständig von Hepatitis A, und es gibt eine wirksame Impfung zur Vorbeugung. 

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Die häufigsten Fragen zum Hepatitis-A-Virus

Was sind die häufigsten Symptome bei einer Hepatitis-A-Erkrankung? 

Zu den häufigsten Symptomen einer Hepatitis-A-Infektion gehören:

Müdigkeit

Bauchschmerzen

Appetitlosigkeit

Übelkeit und Erbrechen

Gelbsucht (Ikterus): Gelbfärbung von Haut und Augen aufgrund einer erhöhten Bilirubinkonzentration im Blut.

Fieber

Gelenk- und Muskelschmerzen

Wie wird Hepatitis-A übertragen? 

Hepatitis-A wird über verschiedene Wege übertragen:

Durch kontaminierte Lebensmittel und Wasser: Der Verzehr von verunreinigten Lebensmitteln, wie Salaten, Gemüse oder Meeresfrüchten kann zu einer Infektion führen, ebenso kontaminiertes Trink- und Badewasser.

Fäkal-oraler Übertragungsweg (Schmierinfektion): Hepatitis-A kann durch den direkten Kontakt mit Fäkalien übertragen werden. Bereits kleinste Spuren sind ausreichend.

Blut: Eine Übertragung durch Kontakt mit Blut von Infizierten ist ebenfalls möglich.

Wie lange ist ein Erkrankter mit Hepatitis-A ansteckend? 

Eine Person mit Hepatitis-A-Virus ist normalerweise am ansteckendsten etwa zwei Wochen vor Beginn der Symptome und bis etwa eine Woche nach dem Beginn der Gelbsucht. 

Wie schütze ich mich und andere vor Ansteckung mit Hepatitis-A? 

Um sich und andere vor einer Ansteckung mit Hepatitis-A zu schützen, sollten Sie folgende Maßnahmen beachten:

Sauberes Wasser: Trinken Sie sauberes und sicheres Wasser. Wenn Sie in Regionen mit fragwürdiger Wasserqualität sind, verwenden Sie abgepacktes, gefiltertes oder abgekochtes Wasser zum Trinken und Zähneputzen.

Lebensmittelhygiene: Achten Sie auf eine saubere und hygienische Zubereitung von Lebensmitteln. In Risikogebieten sollten Sie Nahrungsmittel ausreichend erhitzen und rohes Gemüse und Obst vor dem Verzehr schälen bzw. waschen.

Hygienemaßnahmen: Waschen Sie sich regelmäßig und gründlich Ihre Hände, insbesondere nach dem Toilettengang und vor dem Essen oder der Zubereitung von Mahlzeiten. Halten Sie Oberflächen, besonders im Küchen- und Toilettenbereich, sauber.

Impfung: Es ist eine Impfung verfügbar, die aber nur bei besonderen Anlässen empfohlen wird (z. B. Reisen, besondere gesundheitliche oder berufliche Risiken). Eine Impfung kann auch nach Kontakt zu einer erkrankten Person sinnvoll sein.

Welche Regelungen gelten für Gemeinschaftseinrichtungen (Schule, Kita)? 

Nach § 34 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) besteht Tätigkeitsverbot bzw. Besuchsverbot für Gemeinschaftseinrichtungen bei Erkrankung bzw. Krankheitsverdacht auf Hepatitis-A.

Eine Wiederzulassung zur Gemeinschaftseinrichtung ist 2 Wochen nach Auftreten der ersten Symptome bzw. eine Woche nach Auftreten des Ikterus (Gelbfärbung, „Gelbsucht“) möglich. Die Wiederzulassung erfolgt nach Absprache mit dem Gesundheitsamt.

Ist eine Erkrankung mit Hepatitis-A meldepflichtig?

Gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1e Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist eine akute Virushepatitis meldepflichtig, diese Meldepflicht gilt für den feststellenden Arzt.

Gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 20 IfSG ist der Nachweis des Hepatitis-A-Virus meldepflichtig, diese Meldepflicht gilt für die jeweilige Untersuchungsstelle (Labor).

Gemäß § 34 Abs. 5 IfSG müssen die Sorgeberechtigten die Gemeinschaftseinrichtung darüber informieren, wenn das Kind an Hepatitis-A erkrankt oder dessen verdächtig ist.
Die Leiter der Gemeinschaftseinrichtung sind gemäß § 34 Abs. 6 IfSG dazu verpflichtet das Gesundheitsamt zu benachrichtigen sobald sie Kenntnis von der Erkrankung erlangt haben.