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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Tagesordnung - Ausschuss für Erneuerbare Energien, Raumordnung und Klimafolgenanpassung  

Bezeichnung: Ausschuss für Erneuerbare Energien, Raumordnung und Klimafolgenanpassung
Gremium: Ausschuss für Erneuerbare Energien und Klimafolgenanpassung
Datum: Mi, 15.01.2014    
Zeit: 15:30 - 18:00 Anlass: Sitzung
Raum: Schulzentrum Oedeme, Eingang G (Mensa)
Ort: Oedemer Weg 94, 21335 Lüneburg
Zusatz: Wir bitten, Ihre elektronische Aktenmappe zu packen.

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Einwohnerfragestunde gemäß § 6 Ziffer 1 i.V.m. § 22 Geschäftsordnung      
Ö 2  
Eröffnung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung und der Beschlussfähigkeit      
Ö 3  
Feststellung der Tagesordnung      
Ö 4  
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung vom 03.09.2013  
S2013-650  
     
   
Ö 5  
Antrag der Gruppe SPD und Grüne vom 12.12.2013 (Eingang: 16.12.2013); Landkreis Lüneburg wird elektro-mobil  
Enthält Anlagen
2013/298  
Ö 6  
2. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms 2003 "Vorranggebiete für Windenergienutzung" - neuer Planungsstand nach dem öffentlichen Beteiligungsverfahren und Erörterungstermin  
Enthält Anlagen
2013/299  
    VORLAGE
   

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag: Der Ausschuss stimmt dem überarbeiteten Entwurf zur 2. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms 2003 zu und ermächtigt die Verwaltung, die erneute förmliche Beteiligung nach § 10 ROG in Verbindung mit § 3 Abs. 3 NROG durchzuführen. Dabei wird bestimmt,

dass Stellungnahmen in der zweiten Auslegung nur zu den geänderten Teilen des überarbeiteten Entwurfs abgegeben werden können. Die Frist für die Offenlegung und für die Abgabe der Stellungnahmen der nach § 3 Abs. 2 NROG zu Beteiligenden wird auf einen Monat verkürzt.

   
    15.01.2014 - Ausschuss für Erneuerbare Energien und Klimafolgenanpassung
    Ö 6 - geändert beschlossen
   

Beschluss:

 

 

 

Der Ausschuss stimmt dem überarbeiteten Entwurf zur 2. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms 2003 zu und ermächtigt die Verwaltung, die erneute förmliche Beteiligung nach § 10 ROG in Verbindung mit § 3 Abs. 3 NROG durchzuführen. Dabei wird bestimmt, dass Stellungnahmen in der zweiten Auslegung nur zu den geänderten Teilen des überarbeiteten Entwurfs abgegeben werden können. Die Frist für die Offenlegung und für die Abgabe der Stellungnahmen der nach § 3 Abs. 2 NROG zu Beteiligenden beträgt sechs Wochen. Die Verwaltung wird gebeten, die textlichen und zeichnerischen Änderungen gemäß Tischvorlage zu Straßen und Bahnlinien in den Entwurf einzuarbeiten.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

   
    17.02.2014 - Kreisausschuss
    N 12 - geändert beschlossen
    (Keine Berechtigung zur Anzeige dieser Information)
Ö 7  
Bericht des Landrats über wichtige Angelegenheiten      
Ö 8  
Beantwortung von Anfragen gemäß § 17 Geschäftsordnung      
Ö 9  
Bei Behandlung eines nichtöffentlichen Tagesordnungspunktes Herstellung der Öffentlichkeit sowie Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse und Schließung der Sitzung      
               

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