Förderprogramme Klimaschutz
Bei der Umstellung auf Erneuerbare Energien werden Sie vielseitig unterstützt. Sowohl die Hansestadt Lüneburg als auch die Samtgemeinden im Landkreis bieten beispielsweise Förderprogramme für Erneuerbare Energien an. Dabei handelt es sich vor allem um die Unterstützung bei der Anschaffung von Solarthermie- und Photovoltaikanlagen.
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Förderprogramme von Samtgemeinden und Hansestadt
Sowohl für Bürgerinnen und Bürger verschiedener Samtgemeinden als auch der Hansestadt Lüneburg existieren lokale Förderprogramme. Im Rahmen dieser werden beispielsweise die Dach- und Fassadenbegrünung aber auch die Errichtung erneuerbarer Energien gefördert.
Eine Übersicht, welche Förderprogramme angeboten werden, erhalten Sie in der Übersicht weiter unten. Nähere Informationen zu den kommunalen Förderprogrammen erhalten Sie im Downloadbereich. Bei Fragen und für die Antragsstellung wenden Sie sich bitte an die jeweilige Samtgemeinde bzw. an die Hansestadt.
Hinweis: Aktuell bietet der Landkreis kein eigenes Förderprogramm für Erneuerbare Energien an.
Mehr Informationen zu den lokalen Förderprogrammen
Hansestadt Lüneburg
Die Hansestadt Lüneburg bietet im Jahr 2023 folgende Förderprogramme an:
- Nutzung regenerativer Energien
- Energetische Sanierung von privatem Wohneigentum
- Herstellung von Dach- und Fassadenbegrünung
- Regenwassernutzung
Die aktuellen Fassungen der Förderrichtlinien finden Sie auf der Webseite der Hansestadt Lüneburg.
Anträge für die Förderprogramme können ausschließlich bei der Hansestadt Lüneburg gestellt werden.
Samtgemeinde Ilmenau
In der Samtgemeinde Ilmenau werden solarthermische Anlagen zur Warmwasserbereitung und/oder Heizungsunterstützung mit einem Förderbetrag in Höhe von 400 € bezuschusst. Pro Jahr können 5 Anlagen gefördert werden.
Darüber hinaus fördert die Samtgemeidne Ilmenau PV-Anlagen auf Bestandsgebäuden (5 Jahre nach Erstbezug) mit einem Förderbetrag in Höhe von 400 Euro. Es können maximal 10 Anlagen im Jahr gefördert werden.
Die aktuellen Fassungen der Förderrichtlinien finden Sie auf der Webseite der Samtgemeinde Ilmenau.
Anträge für die Förderprogramme können ausschließlich bei der Samtgemeinde Ilmenau gestellt werden.
Samtgemeinde Ostheide
In der Samtgemeinde Ostheide werden Solaranlagen zur Warmwasserbereitung pro Wohneinheit mit 300 € bezuschusst. Maximal werden drei Wohneinheiten pro Jahr gefördert, sodass eine Zuschussobergrenze von 900 Euro gilt.
Zudem gibt eine Förderrichtlinie für die Bezuschussung von Solarstromerzeugung. Solaranlagen werden mit 10 %, maximal jedoch mit 500 Euro, bezuschusst.
Darüberhinaus fördert die Samtgemeinde Ostheide Regenwassernutzungsanlagen. Der Zuschuss beträgt 30 % der nachgewiesenen Installationskosten, höchstens aber 1.000 Euro.
Die Samtgemeinde Ostheide fördert die Installation von privaten Ladestationen/Wallboxen mit 30 % der Installationskosten, höchstens jedoch mit 300 Euro.
Die aktuellen Fassungen der Förderrichtlinien finden Sie auf der Webseite der Samtgemeinde Ostheide.
Anträge für die Förderprogramme können ausschließlich bei der Samtgemeinde Ostheide gestellt werden.
Samtgemeinde Scharnebeck
Solaranlagen zur Warmwassererwärmung werden in der Samtgemeinde Scharnebeck pro Wohneinheit mit 300 Euro bezuschusst. Es werden maximal drei Wohneinheiten pro Jahr gefördert.
Die Samtgemeinde Scharnebeck bezuschusst die Anlage von Dachbegrünungen für private und für gewerbliche Bauten. Die zu begrünende Fläche muss mindestens 10 m² groß sein. Die maximale Förderungshöhe beträgt 500 Euro pro Dach.
Die aktuellen Fassungen der Förderrichtlinien finden Sie auf der Webseite der Samtgemeinde Scharnebeck.
Anträge für die Förderprogramme können ausschließlich bei der Samtgemeinde Scharnebeck gestellt werden.