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Denkmalschutz

Baudenkmale sind bauliche Anlagen, insbesondere Gebäude oder Gebäudegruppen, an deren Erhaltung wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen, wissenschaftlichen oder städtebaulichen Bedeutung (zum Beispiel als wichtige Zeitzeugen oder besondere Baukonstruktionen) ein öffentliches Interesse besteht.

Alle Informationen auf einen Blick

Aufgaben und Beteiligung

Ihr Ansprechpartner für alle Fragen zum Thema Denkmalschutz und Denkmalpflege ist die untere Denkmalschutzbehörde (UDSchB). Sie ist organisatorisch dem Fachdienst Bauen zugeordnet.

Im Sinne des niedersächsischen Denkmalschutzes besteht eine generelle Erhaltungspflicht für Baudenkmale. Für Eingriffe in Baudenkmale oder in die Umgebung von Baudenkmalen ist eine denkmalrechtliche Genehmigung einzuholen. Sollte darüber hinaus eine Baugenehmigung erforderlich sein, ist ein Bauantrag zu stellen. Im Verlauf der Bearbeitung des Bauantrags wird dann die untere Denkmalschutzbehörde beteiligt.

Wann wird eine Genehmigung der Denkmalschutzbehörde benötigt?

  • Wenn ein Baudenkmal verändert, instandgesetzt, wiederhergestellt oder beseitigt,
  • die Nutzung eines Baudenkmals geändert oder
  • in der Umgebung eines Baudenkmals Anlagen errichtet, geändert oder beseitigt werden sollen, die das Erscheinungsbild des Denkmals beeinflussen.

Das bedeutet, dass auch für Renovierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen, die im Sinne der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) gegebenenfalls genehmigungsfrei sind – wie zum Beispiel der Einsatz oder Austausch von Fenstern, Fassadenanstriche oder die Erneuerung der Dacheindeckung – eine denkmalrechtliche Genehmigung erforderlich ist.

Allgemeine Kontaktmöglichkeiten

Persönlich

Infothek
Am Graalwall 4, Gebäude 4
(gegenüber Parkpalette Am Rathaus)
21335 Lüneburg

Mo-Do

Fr

07:30 bis 16:30 Uhr

07:30 bis 12:30 Uhr

Telefonisch

Telefonzentrale
04131 26-0

Mo-Do

Fr

08:00 bis 16:00 Uhr
08:00 bis 12:00 Uhr

Digital

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