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Auf einem hölzernen Stempel steht das Wort Fördermittel. Der Stempel steht auf zahlreichen Geldscheinen.
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Förderprogramme Bauen

Rund um das Thema Bauen bieten die Kommunen, das Land und der Bund unterschiedliche Förderprogramme – sei es im Bereich der Energiesparmaßnahmen, der Wohnraumförderung oder beim Denkmalschutz. 

Verschaffen Sie sich einen kleinen Überblick über ausgewählte Förderprogramme.

Alle Informationen auf einen Blick

Wir helfen Ihnen weiter!

Bauen
Brita Colberg
Denkmalschutz
04131 26-1462E-Mail senden
Gebäude 3, Zimmer 112
Bauen
Sabine Reymann
Wohnraumförderung: für den gesammten Landkreis Lüneburg, Baulasten: Samtgemeinde Ostheide
04131 26-1299E-Mail senden
Gebäude 3, Zimmer 106

Wohnraumförderung durch das Land Niedersachsen – NBank

Das Land Niedersachsen fördert den Wohnungsbau (Bau und Modernisierung) und den Erwerb und die Modernisierung von privatem Eigentum aus Landesmitteln und vergibt Darlehen. Die rechtliche Grundlage dafür bilden das Wohnraumförderungsgesetz und die Wohnraumförderbestimmungen des Landes Niedersachsen. Für die Antragsannahme, die Beratung und Koordination ist der Landkreis Lüneburg zuständig. Für die Vergabe der Mittel ist die NBank zuständig. Mehr Informationen zu den Fördermöglichkeiten und Förderprogrammen erhalten Sie auf der Internetseite der NBank oder beim Landkreis Lüneburg als örtliche Wohnraumförderstelle. Nach Förderabschluss wird dort auch die Einhaltung der Fördervereinbarung (u.a. die Belegungsbindung) überwacht.

Förderung von Denkmälern

Das Land Niedersachsen unterstützt die Erhaltung und Instandsetzung von Baudenkmälern finanziell, sofern entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Bürgerinnen und Bürger können ihre Anträge für diese Zuwendungen beim Landkreis Lüneburg einreichen, der diese dann prüft und mit der notwendigen denkmalfachlichen Beurteilung weiterleitet. Das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege als Denkmalfachbehörde entscheidet schließlich über den Antrag. Ausschlaggebend für die Zuständigkeit der jeweiligen Verwaltung ist der Standort des Gebäudes – die Hansestadt und der Landkreis Lüneburg haben auf diesem Gebiet eine eigene Zuständigkeit.

Unter bestimmten Voraussetzungen sind Maßnahmen an Baudenkmälern erhöht steuerlich abschreibungsfähig. Die erforderliche Steuerbescheinigung können Sie bei den jeweiligen Verwaltungen beantragen. Dazu muss der entsprechende Antrag (den Sie auch beim Fachdienst Bauen erhalten) mit den Originalrechnungen eingereicht werden.

Allgemeine Kontaktmöglichkeiten

Persönlich

Infothek
Am Graalwall 4, Gebäude 4
(gegenüber Parkpalette Am Rathaus)
21335 Lüneburg

Mo-Do

Fr

07:30 bis 16:30 Uhr

07:30 bis 12:30 Uhr

Telefonisch

Telefonzentrale
04131 26-0

Mo-Do

Fr

08:00 bis 16:00 Uhr
08:00 bis 12:00 Uhr

Digital

E-Mail 
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