Veterinäramt - Nutztiere und Tierhaltung
Aufgabe des Veterinäramtes ist u.a. die Bearbeitung von Tierschutzangelegenheiten. Dazu zählen unter anderem die Überprüfung von Nutztier- und Heimtierhaltungen sowie Tiertransporten nach tierschutzrechtlichen Kriterien.
Darüber hinaus gehört die Verhütung und Bekämpfung von anzeige- und meldepflichtigen Tierseuchen und sonstigen Tierkrankheiten zum Aufgabengebiet des Veterinäramtes. Hier informieren wir Sie über relevante Tierseuchen in unserer Region.
Hinweis: Öffnungszeiten zur Abgabe von Trichinenproben finden Sie hier.
Alle Informationen auf einen Blick
Hier wird Ihnen weitergeholfen
Hier finden Sie alle wichtigen Downloads
Hier finden Sie weiterführende Links
Aktuelles
Mitgebrachte Haustiere aus der Ukraine
Aufgrund des tragischen Kriegs in der Ukraine werden aktuell viele Heimtiere von den flüchtenden Menschen mitgeführt. Um die Ausbreitung ansteckender Krankheiten, wie zum Beispiel Tollwut, zu vermeiden, klärt das Veterinäramt an dieser Stelle auch über den Umgang mit mitgebrachten Tieren auf.
Es wird eine Kontaktaufnahme mit dem Veterinäramt des Landkreises Lüneburg zur Beratung und Überprüfung des Impfstatus vom Tier empfohlen.
SARS-CoV-2 / COVID-19 Infektionen bei Haustieren sind meldepflichtig!
Positive Corona-Tests bei Haustieren sind bei dem Veterinäramt meldepflichtig. Damit soll die Forschung Erkenntnisse über Vorkommen, Übertragung und Ausbreitung des Virus erlangen. Eine Pflicht, das Tier testen zu lassen, besteht allerdings nicht.
Information des Auswärtigen Amtes zu Fällen von Tollwut in Polen
In Warschau sowie in der die Stadt umgebenden Woiwodschaft Masowien wurden im vergangenen Jahr vermehrt Fälle von Tollwut bei Tieren (nicht nur bei Wildtieren, sondern auch bei Haustieren wie Katzen) gemeldet. Laut zuständigem Amtstierarzt gab es in dieser Region in 2021 über 110 Fälle, viele davon im Stadtgebiet von Warschau. Es wurden daher Pflichtimpfungen bei Katzen in den betroffenen Gebieten angeordnet. Für Hunde besteht in ganz Polen bereits eine Impfpflicht. Bewohner der betroffenen Regionen wurden per SMS auf diese Pflicht hingewiesen und gebeten, Haustiere nicht nach draußen zu lassen. In den besonders tollwutgefährdeten Gebieten ist es außerdem verboten, Messen, Ausstellungen, Wettbewerbe und Shows mit Hunden, Katzen und anderen tollwutgefährdeten Tieren zu veranstalten. Auch das Jagen und Fangen von Wildtieren ist verboten. Eine Ausnahme bildet der sanitäre Abschuss von Wildschweinen.
Auf die Ansteckungsgefahr insbesondere von illegal aus Polen verbrachten Hunden und Katzen weist das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft in dem Zusammenhang hin. Tollwut ist eine Erkrankung, die bei Mensch und Tier immer tödlich verläuft, eine Heilung gibt es nicht, daher wird die Tollwut-Impfung von Hunden, Katzen und anderen empfänglichen Haustieren, wie Frettchen, dringend empfohlen.
Haltung von Minischweinen
Die Haltung von wenigen Schweinen sowie Minipigs und Hängebauchschweinen wird immer beliebter. Die Tiere können aber nicht wie Hunde gehalten werden - sie haben andere Ansprüche. Zudem ist ihre Haltung immer beim Veterinäramt anzuzeigen und registrieren zu lassen. Über die wesentlichen Vorschriften informiert Sie das Merkblatt für Hobby-/Kleinstbetriebe, welches Sie im Downloadbereich auf der Seite "Registrierungs- und Anzeigepflicht von Tierhaltung" finden.