Gleichstellung von Frauen und Männern
Die Gleichberechtigung von Frauen und Männern ist ein gesetzlich erklärtes Ziel in unserem Land und gehört zu den Aufgabe des Landkreises. An dieser Stelle hat die Gleichstellungsbeauftragte die Gleichstellungsrelevanz im Blick.
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Landkreis Lüneburg: Auf dem Michaeliskloster 4, 21335 Lüneburg, Eingang A, Zimmer 3
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Empfang der Kommunalpolitikerinnen I 6. März um 11 Uhr Um Anmeldung wird gebeten Gleichstellungsbeauftragte Maret Bening.Gleichberechtigung als Verfassungsauftrag
Die Gleichberechtigung von Frauen und Männern ist eine Aufgabe mit Verfassungsrang, Im Grundgesetz Artikel 3 Abs. 2 heißt es:
„Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin."
Der Staat wird in die Pflicht genommen, um das gesetzlich verankerte Recht mit der gelebten Wirklichkeit in Einklang zu bringen. Das Land Niedersachsen bringt die Verbindlichkeit und besondere Bedeutung in Artikel 3 Abs. 2 Satz 3 der Niedersächsischen Verfassung zum Ausdruck:
„Die Achtung der Grundrechte, insbesondere die Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern, ist eine ständige Aufgabe des Landes, der Gemeinden und Landkreise“.
Im Landkreis Lüneburg soll ich als hauptberufliche Gleichstellungsbeauftragte zur Umsetzung des Verfassungsauftrages beitragen. Eine umfassende Mitwirkungspflicht zur Verwirklichung des staatlichen Auftrags findet sich im Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) Artikel 9 Abs. 2.
„Die Gleichstellungsbeauftragte soll dazu beitragen, die Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu verwirklichen. Sie wirkt nach Maßgabe der Absätze 4 und 5 an allen Vorhaben, Entscheidungen, Programmen und Maßnahmen mit, die Auswirkungen auf die Gleichberechtigung der Geschlechter und die Anerkennung der gleichwertigen Stellung von Frauen und Männern in der Gesellschaft haben.“
Weitere gesetzliche Grundlagen sind das Niedersächsische Gleichberechtigungsgesetz (NGG) und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG).

Veranstaltungen und Netzwerkarbeit
Wer macht was? | 20. April 2022 | VHS Lüneburg
Kaum ein Aufgabengebiet der Stadt- und Landkreisverwaltung wirkt in alle Ebenen hinein wie das der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten. Die Stiftung Gleichstellung der Bundesregierung schreibt auf ihrer Webseite „Gleichstellung ist ein zentraler Erfolgsfaktor für eine demokratische, gerechte, nachhaltig wirtschaftende und (ver-)sorgende und damit zukunftsfähige Gesellschaft“. Ein gleichstellungspolitischer Baustein für Demokratie und Gerechtigkeit ist beispielsweise ein Paritätsgesetz für die Politik. Eine nachhaltige Wirtschaft berücksichtigt Frauen auf allen Ebenen des Berufslebens und baut ungleiche Bezahlung ab, welche gerade in der Versorgung ein Schlüsselelement ist. Damit sind nur einige gesellschaftliche Themen genannt, die in den Aufgabenbereich einer kommunalen Gleichstellungsbeauftragten fallen. In der Veranstaltung wird kurz zu den Hintergründen des Auftrages der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten des Landkreises und der Hansestadt Lüneburg eingeführt. Daran schließt sich die Vorstellung der konkreten Arbeit anhand von anschaulichen Beispielen an. Diese verdeutlichen, welche Rolle Verwaltung, Politik und Bürgerinnen und Bürger für die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten einnehmen. Anschließend gibt es Raum für Fragen und Austausch.
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