Tagesordnung - Jugendhilfeausschuss
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||
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Ö 1 | Einwohnerfragestunde gemäß § 6 Ziffer 1 i.V.m. § 22 Geschäftsordnung | ||||||
Ö 2 | Eröffnung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung und der Beschlussfähigkeit | ||||||
Ö 3 | Feststellung der Tagesordnung | ||||||
Ö 4 | Genehmigung des Protokolls über die Sitzung vom 16.07.2014 | S2014-125 | |||||
Ö 5 | Schulsozialarbeit und Bildungs- und Integrationsbüro | 2014/191 | |||||
Ö 6 | Förderung der Kindertagespflege - Vertrag mit dem Ev.-lutherischen Kindertagesstättenverband Lüneburg | 2014/230 | |||||
VORLAGE | |||||||
Beschlussvorschlag: Der Landkreis Lüneburg stellt auf der Grundlage des bestehenden Vertrags dem Ev.-luth. Kindertagesstättenverband zur Finanzierung der Ausbildung der Tagespflegepersonen einen zusätzlichen Betrag von bis zu 9.000,00 € p.a. zur Verfügung. Die Finanzierung erfolgt unter der Bedingung, dass ein Betrag in gleicher Höhe von der Hansestadt zur Verfügung gestellt wird.
Eine weitergehende Finanzierung zur Kompensation der ausfallenden Landeskirchenmittel wird nicht erfolgen. |
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24.09.2014 - Jugendhilfeausschuss | |||||||
Ö 6 - zurückgestellt | |||||||
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18.11.2014 - Jugendhilfeausschuss | |||||||
Ö 7 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschluss:
Der Landkreis Lüneburg stellt auf der Grundlage des bestehenden Vertrags dem Ev.-luth. Kindertagesstättenverband zur Finanzierung der Ausbildung der Tagespflegepersonen einen zusätzlichen Betrag von bis zu 9.000,00 € p.a. zur Verfügung. Die Finanzierung erfolgt unter der Bedingung, dass ein Betrag in gleicher Höhe von der Hansestadt zur Verfügung gestellt wird. Eine weitergehende Finanzierung zur Kompensation der ausfallenden Landeskirchenmittel wird nicht erfolgen. Abstimmungsergebnis: einstimmig |
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01.12.2014 - Kreisausschuss | |||||||
N 14 - ungeändert beschlossen | |||||||
(Keine Berechtigung zur Anzeige dieser Information) | |||||||
Ö 7 | Bericht des Landrats über wichtige Angelegenheiten | ||||||
Ö 8 | Beantwortung von Anfragen gem. § 17 Geschäftsordnung | ||||||
Ö 9 | Bei Behandlung eines nichtöffentlichen Tagesordnungspunktes Herstellung der Öffentlichkeit sowie Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse und Schließung der Sitzung | ||||||