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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Fassadensanierung BBS  

Ausschuss für Hochbau und Energiesparmaßnahmen
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Hochbau und Energiesparmaßnahmen Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mo, 22.03.2004    
Zeit: 14:00 - 16:55 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal
Ort: Sitzungssaal Kreisverwaltung, Auf dem Michaeliskloster 4, 21335 Lüneburg
2004/037 Fassadensanierung BBS
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Wilcke, UweAktenzeichen:65 20 10
Federführend:Gebäudewirtschaft   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis

Diskussionsverlauf:

 

Architekt Sündermann stellt die Sanierungsplanung ausführlich vor, beschreibt die Vor- und Nachteile der Ausführungsalternativen, beziffert die Investitionskosten aber auch die zu erwartenden Folgekosten. Auf den vorliegenden Maßnahmenkatalog und die Kostenschätzung wird Bezug genommen.

Rein von den Investitionskosten ist für die Fassadensanierung die Verkleidung mit Wärmedämmputz die günstigste Alternative. Als Folgekosten müssen hier allerdings Sanierungsanstrriche einschließlich dafür erforderliche Einrüstarbeiten in Höhe von ca. 35.000,--€ / Sanierungsanstrich kalkuliert werden. Dazu käme die höhere Anfälligkeit für mutwillige Zerstörungen (Graffiti, Steinwurf etc.)

Von den Investitionskosten her am teuersten, dafür aber am langlebigsten und mit den geringsten zu erwartenden Folgekosten behaftet, ist die Erneuerung der Verblendmauerschale.

Bei den Fenstern sind die vorgeschlagenen Kunststofffenster die günstigste Alternative und erfordern zudem am wenigsten Pflegeaufwand. Nadelholzfenster sind erfahrungsgemäß 10 % teurer und benötigen alle 5 – 7 Jahre einen Erneuerungsanstrich).

Die vorgestellten Ausführungsalternativen werden intensiv im Ausschuss diskutiert. Eine Sanierung mit Faserzementplatten oder als Ziegelvorhangfassade wird wegen der Reparaturanfälligkeit bzw. der nur geringen Kostenersparnis gegenüber einer Verblendmauerschale mehrheitlich verworfen.

Auf Nachfragen von KTA Sprinz erläutert Architekt Sündermann, dass nach vorliegenden bauphysikalischen Untersuchungen eine von ihr bei Kunststofffenstern befürchtete Schimmelbildung durch die gleichzeitige Wärmedämmung der Fassade vermieden und die Flachdachsanierung nachhaltig ausgeführt wird, d.h. die Flachdächer erhalten eine komplett neue Eindeckung mit Gefälledämmung.

KTA  Hoppe weist auf den Grundsatzbeschluss hin, Fenster alternativ als Kunststoff- oder Nadelholzfenster auszuschreiben. Das günstigere Angebot erhalte dann den Zuschlag.

Breite Mehrheit im Ausschuss findet die Auffassung von KTA Schumann-Schilling, die zu erwartenden Folgekosten in die Entscheidung einzubeziehen.

LR Fietz ermahnt in diesem Zusammenhang eindringlich zur Sparsamkeit und weist auf den entsprechenden Grundsatzbeschluss des Kreistages hin. Der zur Verfügung gestellte Haushaltsansatz muss eingehalten werden. Es müsse Wünschenswertes von Machbarem unterschieden werden.

Dazu dränge die Zeit. Um in den Sommerferien mit der Ausführung beginnen zu können, müssen die Arbeiten jetzt ausgeschrieben werden. 

Beschluss

Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Ausführungsalternativen Wärmedämmputz/Verblendmauerschale und Nadelholz-/Kunststofffenster auszuschreiben.

Bei der Angebotsauswertung sind die Folgekosten für den über die Lebensdauer anfallenden Bauunterhalt (Sanierungsanstriche einschließlich Einrüstarbeiten, zu erwartende Reparaturen) in die Bewertung einzubeziehen und gegenüberzustellen. Eine Vergabe erfolgt erst nach Entscheidung über die so ermittelte günstigste Alternative.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:  einstimmig

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