Auszug - Mündliche Anfragen aus aktuellem Anlass gemäß § 17 Abs. (3) Geschäftsordnung
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Wortprotokoll Beschluss |
KTA Kork stellt eine Anfrage zum Bildungspaket Kinder und Jugendliche - Anträge für Bildung und Teilhabe. Aufgrund eigener Recherchen habe sich herausgestellt, dass die Gelder aus der Beantragung von Fördermitteln zur Teilhabe am sozialen Leben, in diesem Falle die Mitgliedsbeiträge für einen Sportverein, direkt an die betroffenen Hartz-IV-Empfänger ausgezahlt worden seien. Diese Gelder wurden von den Betroffenen zweckentfremdet ausgegeben, sodass der Verein keine Beiträge erhalten habe. Im Begleitzettel zur Ausfüllung des Antrags stehe ausdrücklich der Satz: „Ist mit den Leistungserbringer nichts anderes vereinbart, wird die Leistung in Form eines Gutscheins erbracht“. Sie bitte um Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie viele derartige Anträge wurden bisher seitens der Hartz IV-Empfänger gestellt?
2. In welcher Höhe und in wie viel Fällen sind Fördermittel direkt an die Betroffenen ausgezahlt worden?
LR Nahrstedt findet es gut, dass KTA Kork der Sache nachgegangen ist. Das Bildungs- und Teilhabepaket wurde von der Bundesregierung erlassen und es wurde ein Bildungsbüro beim Bahnhof eingerichtet. Richtig sei, dass Gutscheine ausgestellt werden. Es werden aber auch Zahlungen direkt an den Anbieter erbracht und auch die Antragssteller können die Mittel direkt erhalten, wenn diese Kontoauszüge vorlegen, um nachzuweisen, dass der Betrag bereits an den Verein überwiesen wurde. Gerade in der Anfangsphase war es nötig, den bürokratischen Aufwand so gering wie möglich zu halten, damit die Anträge möglichst zeitnah bearbeitet werden konnten. Es sei dabei vorgekommen, dass die Mittel von den Antragstellern nicht an die Anbieter, z. B. Sportvereine abgeführt wurden. In der Übergangsphase von Februar bis Mai 2011 seien rund 3.500 Anträge gestellt worden. Mitte Mai wurden die Arbeitsplätze beim Landkreis Lüneburg eingerichtet. Ab Juni wurden die Anträge bearbeitet und bewilligt und 4 Mitarbeiter seien für diesen Bereich zuständig. Der Landkreis gehe von rund 6.800 anspruchsberechtigten Kindern aus, für 4.100 seien Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragt worden. 1.700 Kinder erhalten Leistungen nach dem Teilhabepaket, davon ungefähr 2/3 für Vereinsbeiträge. In wie vielen Fällen die Fördermittel direkt an die Betroffenen und Erziehungsberechtigten ausgezahlt worden seien, könne er aufgrund der genannten Anfangsphase nicht genau nennen. Wenn sich Vereine melden, die eine Leistung erbracht haben, werden die Mittel von den Anspruchsberechtigten zurückgefordert und unmittelbar zugestellt.
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