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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Antrag der CDU/RRP-Kreistagsfraktion vom 20.02.2012 (Eingang: 20.02.2012); Schulentwicklungskonzept für den Landkreis Lüneburg  

Kreistag
TOP: Ö 23
Gremium: Kreistag Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 05.03.2012    
Zeit: 14:00 - 19:50 Anlass: Sitzung
Raum: Ritterakademie
Ort: Ritterakademie, Am Graalwall, 21335 Lüneburg
Zusatz: W-LAN ist vorhanden. Wir bitten Sie trotzdem, die elektronische Aktenmappe zu packen.
2012/054 Antrag der CDU/RRP-Kreistagsfraktion vom 20.02.2012 (Eingang: 20.02.2012);
Schulentwicklungskonzept für den Landkreis Lüneburg
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag an den Kreistag
Verantwortlich:Ruth, SigridAktenzeichen:01
Federführend:Büro des Landrats Bearbeiter/-in: Ammoneit, Britta
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Diskussionsverlauf:

 

KTA Walter verliest den Antrag im Wortlaut. Seit dem Gutachten zur Schulentwicklung im Landkreis Lüneburg im Januar 2008 sei es zu diversen Veränderungen gekommen. Diese umfassen die Einrichtung der IGS in Lüneburg sowie die geplante IGS in Embsen, welche die Schülerströme ebenfalls weiter verändern werde. Die Umsetzung der Inklusion werde die Schulstruktur in Hansestadt und Landkreis Lüneburg weiter deutlich verändern. Vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung müsse die Bestandssicherung der Schulen weiter beachtet werden. Die CDU/RRP-Fraktion wünsche sich, dass Einzelentscheidungen künftig im Rahmen und auf Grundlage eines zukunftsfähigen schulstrukturellen Gesamtkonzeptes getroffen werden. Daher halte sie es nun für dringend notwendig, die bisherige Schulentwicklungsplanung durch ein aktuelles Schulentwicklungskonzept fortzuschreiben. Sie schlägt vor, Details zur Aufstellung eines Schulentwicklungskonzepts in Zusammenarbeit mit der Verwaltung im zuständigen Fachausschuss zu beraten.

 

KTA Kamp erläutert, aus welchem Grund seine Gruppe den Antrag schon im Kreisausschuss abgelehnt habe. Solch ein Gutachten würde zwischen 70.000 und 100.000 € kosten und er frage sich, mit welchen Haushaltsmitteln dies bezahlt werden solle. Zudem werde das Schulgesetz nach den Landtagswahlen verändert. Wenn man nun ein Gutachten in Auftrag geben würde, bevor man die gesetzlichen Änderungen abwarte, würde dies kontraproduktiv sein. Er schlägt vor, das Vorhaben in 2013 und dann mit hinterlegten Haushaltsmitteln anzugehen und die Mittel vorerst einzusparen.

 

-5-

Beschluss:

Beschluss:

 

 

 

Der Antrag wird abgelehnt.

Abstimmungsergebnis: mit Stimmenmehrheit

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