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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Antrag der Gruppe SPD und Grüne vom 03.03.2012 (Eingang: 05.03.2012); Resolution zur geplanten Kürzung der Solarförderung  

Kreistag
TOP: Ö 5
Gremium: Kreistag Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 05.03.2012    
Zeit: 14:00 - 19:50 Anlass: Sitzung
Raum: Ritterakademie
Ort: Ritterakademie, Am Graalwall, 21335 Lüneburg
Zusatz: W-LAN ist vorhanden. Wir bitten Sie trotzdem, die elektronische Aktenmappe zu packen.
2012/082 Antrag der Gruppe SPD und Grüne vom 03.03.2012 (Eingang: 05.03.2012);
Resolution zur geplanten Kürzung der Solarförderung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag an den Kreistag
Verantwortlich:Horn, AnnaAktenzeichen:01
Federführend:Büro des Landrats Bearbeiter/-in: Alkushovski, Anna
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Diskussionsverlauf:

Diskussionsverlauf:

 

KTA Stilke begründet den Antrag. Es gehe bei der Resolution zur geplanten Kürzung der Solarförderung im Wesentlichen um die Terminsetzung der Bundesregierung. Die bisherigen Planungen des Umweltministeriums und des Wirtschaftsministeriums gingen davon aus, dass zum 1. Juli 2012 die Förderungen um 15 Prozent gekürzt werden. Darauf konnten sich PV-Anlagen-Planer ökonomisch und zeitlich einstellen. Die Gruppe SPD/Grüne habe Bedenken gegen diese „Spontankürzungaufgelistet, die von den PV-Unternehmen der Region deutlich gemacht wurden. Weitere Kürzungen müssen, wie gesetzlich im EEG festgelegt, grundsätzlich vom Bundestag beschlossen werden. Es seien sowohl Handwerksbetriebe als auch Investoren in ihrer Existenz bedroht. Die Wirtschaftlichkeit dürfe durch diesen Spontanbeschluss nicht angegriffen werden. Die größte Anlage im Landkreis Lüneburg auf der Südseite der Deponie in Bardowick sei inzwischen in allen Punkten durchgeplant. Zudem seien alle Fragen bezüglich des Einspeisepunktes beim Sportplatz Brietlingen geklärt und die Anlage könnte innerhalb kürzester Zeit gebaut werden. Mit dieser Resolution wolle seine Gruppe erreichen, dass die Planungssicherheit wiederhergestellt werde. Auf Dauer werde man aber an den Kürzungen nicht vorbeikommen. Er bittet um Unterstützung der Resolution.

 

Vors. Fricke teilt mit, dass die CDU/RRP-Fraktion einen Änderungsantrag als Tischvorlage eingebracht habe (siehe Vorlage 2012/082)

 

KTA Blume erläutert den eingebrachten Änderungsantrag der CDU/RRP-Fraktion und verliest ihn im Wortlaut. Er nimmt Bezug auf die Äußerungen KTA Stilkes bezüglich der geplanten PV-Anlage auf der Deponiesüdseite der GfA in Bardowick. Nach seinen Informationen werde bereits in Kürze die Baustelleneinrichtung erfolgen. Seine Fraktion sei der Auffassung, dass die Photovoltaikförderung im EEG geändert werden müsse. Im Jahr 2011 wurden statt der erwarteten 3.500 Megawatt 7.500 Megawatt PV-Leistung zusätzlich installiert. Stromkunden zahlten dafür 7 Milliarden Euro an Eigentümer von Solaranlagen und insgesamt14 Milliarden Euro für Ökostrom. PV-Anlagen–Betreibern wurde über das EEG einschließlich der 2011 hinzugekommenen Anlagen bisher 100 Milliarden Euro Förderung zugesagt. Es finde bereits jetzt über diese EEG-Förderung eine riesige Umverteilung von den Stromkunden zu den Eigentümern von Boden und Immobilien statt. Dies sei aus Sicht der CDU/RRP-Fraktion unsozial. Im Hinblick auf den Klimaschutz und die CO2-Vermeidung sei die starke Förderung von PV unwirtschaftlich. Der Preis für die Vermeidung einer Tonne CO2 liege derzeit zwischen 600 und 1.000 Euro je Tonne, während der Marktpreis für eine Tonne CO2-Vermeidung bei derzeit maximal 10 Euro liege. Vor diesem Hintergrund führe kein Weg daran vorbei, das PV-Fördersystem nach dem EEG zu ändern. Allerdings dürfe diese Änderung des Fördersystems nicht zu Lasten derjenigen gehen, die bereits in die Projektierung und Beschaffung von PV-Anlagen investiert haben. Planungssicherheit dürfe nicht einfach entzogen werden. Insoweit müsse der Gesetzgeber umsichtig und mit Augenmaß handeln.

 

KTA Staudte findet es gut, dass die CDU/RRP-Fraktion die Vorgehensweise der Bundesregierung ebenfalls ablehnt. Sie glaube nicht, dass die Forderung der Gruppe SPD/Grüne eine Förderung der Immobilienbesitzer sei und unsozial wäre. Der Vorteil der Solarbranche sei, dass jeder Bürger die Möglichkeit habe, sich auch mit kleineren Beträgen an der Energiewende zu beteiligen. Es sei nicht wie bei Biogas- oder Windkraftanlagen, wo enorme Summen aufgebracht werden müssen. Hier könne eine Dezentralität geschaffen werden um gegen die Monopole der Energieversorgungsunternehmen anzugehen. Eine Kilowattstunde Solarenergie werde zwar stärker gefördert, man müsse aber auch sehen, dass gerade die Solarbranche unter den regenerativen Energien die konfliktfreiste sei, da es dort keine Diskussionen um die Verschandelung der Landschaft gebe. Dies seien Argumente für eine starke Förderung der Solarbranche.

 

KTA Schellmann findet es übertrieben, das neue Gesetz als Solarausstiegsgesetz zu bezeichnen. Die bisherige Photovoltaikförderung habe einen außergewöhnlich hohen Investitionsschub ausgelöst und sich für die Investoren zu einer wahren Gelddruckmaschine entwickelt. Dies könne unmöglich so weitergehen, denn man bekomme über erhöhte Stromrechnungen dafür die Quittung. Bereits heute müsse die Durchschnittsfamilie für erneuerbare Energien 70 Euro pro Jahr zusätzlich zahlen und dieser Betrag werde weitersteigen, wenn die Traumkredite für Solarinvestitionen nicht umgehend drastisch gekippt werden. Obwohl Solarstrom, bezogen auf alle erneuerbare Energien, derzeit mit 15 Prozent nur einen geringen Anteil ausmache, nehme er bereits mehr als 60 Prozent der Fördermaßnahmen ein. Es sei das größte Gift für eine leistungs- und funktionsfähige Wirtschaft, komfortable Subventionsstrukturen zur ständigen Einrichtung werden zu lassen. Auch sei sie der Meinung, dass die Übergangsfristen unbedingt überdacht werden sollten. Sie müssten möglichst kurz sein, weil ansonsten viel zu viele neue Aufträge produziert würden. Die Gruppe FDP/Die Unabhängigen werde sich höchstens dem Antrag der CDU/RRP-Fraktion anschließen können.

 

Für KTA Berisha ist der Antrag der Gruppe SPD/Grüne verständlich und nachvollziehbar und er sieht kaum große Abweichungen zu dem Änderungsantrag. In diesem gehe es vor allem um Übergangsfristen und Verlässlichkeit und diese Aspekte finden sich auch im Antrag der Gruppe wieder. Der wesentliche Unterschied liege in der Begründung. Eine Willensbekundung sei ein rechtsunverbindlicher Appell an die Bundesregierung. Er stimmt dem Antrag der Gruppe zu.

 

KTA Glodzei erinnert daran, dass der Kreistag nicht der Bundestag sei und nicht über das Ganze zu bestimmen habe, deswegen werde er die inhaltliche Diskussion nicht weiter kommentieren. Er vermisse im Antrag der CDU/RRP-Fraktion den Punkt, dass in Zukunft über weitere Förderungskürzungen im Bundeswirtschaftsministerium entschieden werden soll, was die Gruppe als falsch ansehe. Aus diesem Grund könne er dem Änderungsantrag nicht zustimmen.

 

KTA Kruse-Runge findet es angesichts der klaren und sachlichen Lage überzogen, wie KTA Schellmann zu einer großen Gesellschaftskritik auszuholen. Wenn die erzeugten Energiemengen wider Erwarten größer waren, dann zeige dies, dass es in der Vergangenheit gut funktioniert habe. Man müsse sich überlegen, ob dies nicht möglicherweise doch der richtige Weg sei.

 

KTA Schröder-Ehlers fasst zusammen, dass sich die Resolutionstexte im Hinblick auf die Forderungen lediglich im Detail unterscheiden. Spätestens seit Fukushima rede man gemeinsam darüber, dass eine Energiewende dringend notwendig sei. Es wäre vernünftig, alle momentanen Initiativen auch weiterhin zu unterstützen und die regenerativen Energien weiter auszubauen. Dies sei man allen Beteiligten schuldig. Es gebe viele Projekte, die im Entstehen seien und die den Ausbau der erneuerbaren Energien voranbringen werden. Sie sei der Ansicht, dass alles dafür getan werden müsse, damit diese Initiativen auch weiterhin umgesetzt werden können. Dies müsse eine Entscheidung des deutschen Bundestags sein, denn wenn man eine so wichtige Entscheidung wieder zurücknehmen wolle, könne dies nicht auf administrativer Ebene passieren. Es dürfe nicht wieder eine Umkehr in der Energiewende stattfinden. Sie bittet daher um Zustimmung.

 

-KR-

Beschluss:

Beschluss:

 

Die nachfolgende Resolution wird beschlossen:

 

 

 

 

 

1.       Der Kreistag Lüneburg fordert die Bundesregierung auf, ihre Pläne, die Solarförderung ab 09. März 2012 um 30 % zu kürzen und weitere Kürzungen nur noch im Wirtschaftsministerium – und nicht mehr im Bundestag – zu beschließen, nicht umzusetzen.

2.       Wir fordern insbesondere die regionalen Bundestagsabgeordneten auf, sich diesen Plänen zu widersetzen, da die regionalen PV-Unternehmen und auch Handwerksbetriebe nach den neuen Plänen in ihrer Existenz bedroht sind.

3.       Wir fordern die Bundesregierung auf, den bisherigen Weg hin zu erneuerbaren Energien und einer zukunftsorientierten Energiepolitik weiter umzusetzen und hierbei die notwendige Verlässlichkeit zu zeigen. Kürzungen bei der Förderung wenn erforderlich – müssen langfristig bekannt gegeben werden, damit Planungssicherheit entsteht und bereits geplante Anlagen noch realisiert werden können.

Abstimmungsergebnis: 4 Gegenstimmen und Enthaltungen

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