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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Antrag der Gruppe SPD und Grüne vom 19.04.2012 (Eingang: 23.04.2012); Resolution: Krippenplätze statt Betreuungsgeld  

Kreistag
TOP: Ö 22
Gremium: Kreistag Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 07.05.2012    
Zeit: 14:00 - 18:05 Anlass: Sitzung
Raum: Ritterakademie
Ort: Ritterakademie, Am Graalwall, 21335 Lüneburg
Zusatz: Hinweis: W-LAN ist vorhanden. Wir bitten Sie trotzdem, die elektronische Aktenmappe zu packen.
2012/135 Antrag der Gruppe SPD und Grüne vom 19.04.2012 (Eingang: 23.04.2012);
Resolution: Krippenplätze statt Betreuungsgeld
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag an den Kreistag
Verantwortlich:Horn, AnnaAktenzeichen:01
Federführend:Büro des Landrats Bearbeiter/-in: Alkushovski, Anna
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Diskussionsverlauf:

 

KTA Staudte erläutert den Resolutionsantrag, mit welchem die Landesregierung aufgefordert werden soll, sich bei der Bundesregierung gegen die Einführung des Betreuungsgeldes einzusetzen. Die Mehrheitsgruppe wolle, dass die jährlichen 2 Milliarden Euro quantitativ und qualitativ in den Betreuungsausbau umgeleitet werden. Man wolle niemandem vorschreiben, wie er sein Kind zu erziehen habe, sondern ein Wahlrecht schaffen. Da nicht ausreichend Betreuungsplätze zur Verfügung stünden, gebe es dieses Wahlrecht nicht. Es wäre demnach eine Fehlentscheidung, wenn zum jetzigen Zeitpunkt ein solches Betreuungsgeld auf Bundesebene eingeführt werden würde. Die Mittel, die das Land zur Verfügung gestellt habe, würden zur Bedarfsdeckung nicht ausreichen. Die Mehrheitsgruppe würde sich freuen, wenn auch die CDU/RRP-Fraktion zustimmen würde.

 

KTA Perschel erklärt, dass es neben den Kritikern auch einige Befürworter des Betreuungsgelds gibt.

Zunächst vergleiche er die Kosten für Krippenplätze und Betreuungsgeld. Die Schätzung aus dem Jahr 2010 beziffere die Kosten für den Ausbau der Krippenplätze für 1/3 der Kleinkinder auf 10 Milliarden Euro und auf weitere  5 Milliarden Euro jährlich für die Bezuschussung von Betriebskosten. Dies bedeutet, dass das eigentliche Dilemma nicht nur der Bau sei, sondern tatsächlich die spätere Unterhaltung der Krippenplätze. Dagegen würde eine Zahlung in Höhe von 150 Euro Betreuungsgeld in etwa 2 Milliarden Euro in Anspruch nehmen. Diese 2 Milliarden Euro wären zwar ein guter Schluck aus der Pulle, würden aber noch nicht ausreichen, um überhaupt annähernd auf diese 35 % zu kommen.

 

Die Absicht hinter der Einführung des Betreuungsgeldes sei, die Erziehungsarbeit aufzuwerten und dazu beizutragen, eine materielle Gleichwertigkeit von familiärer Erziehungsarbeit und Erwerbstätigkeit herzustellen. Zudem sollen die äußeren Rahmenbedingungen für mehr Partnerschaft in der Elternschaft verbessert und Mütter mit einem kleinen Kind finanziell besser gestellt werden. Damit solle auch die Bildung und pädagogische Begleitung der nachwachsenden Generationen verbessert werden. Dies könne in häuslicher und außerhäuslicher Erziehungsarbeit erfolgen.

 

In der CDU/RRP-Kreistagsfraktion gebe es zum Betreuungsgeld ein unterschiedliches Meinungsbild. Sie halte den Ausbau von Krippenplätzen in einer sich wandelnden Gesellschaft für alternativlos. Sorgeberechtigte, die sich für die Erziehung ihrer Kinder zuhause entscheiden, sollte man aber auch unterstützen. Es sei aus seiner Sicht nicht in Ordnung, Mütter, die sich eine berufliche Auszeit für die Kindererziehung zuhause nehmen, abschätzig vorzuwerfen, sie täten dies um eine Herdprämie zu erhalten. Es sei verwerflich, den Begriff des Betreuungsgeldes mit dem der Herdprämie gleichzusetzen. Der Ausbau und die Schaffung von Krippenplätzen seien nicht einfach. Es fehle nicht nur das notwendige Geld, sondern auch ausreichende Fachkräfte. Insofern könne man nur dankbar sein, wenn gerade auf dem Lande die Erziehung auch zuhause erfolge. Es wäre auch ein möglicher Ansatz, anstatt des Betreuungsgeldes die Ausfallzeiten durch die Kindererziehung für die Rentenansprüche anzuerkennen. Man sollte bei der Resolution nicht Krippenplätze gegen Betreuungsgeld ausspielen. Seine Fraktion werde sich daher enthalten.

 

KTA Ziemer merkt an, dass die Diskussion sachlich geführt werde, weswegen auch der Begriff „Herdprämie“ nicht verwendet wurde. Der Vorwurf sei unsachgemäß und Einzelfälle gebe es immer und überall. Die Ausführungen sehen so aus, dass das Betreuungsgeld bei Sozialhilfeempfängern als Einkommen angerechnet solle, sodass gerade die Familien, die auf finanzielle Besserstellung angewiesen wären, davon nicht profitieren würden, sondern nur die Besserverdienenden. Sie gehe davon aus, dass in den meisten Familien zum Wohle des Kindes entschieden werde. Es müsse eine wirkliche Wahlmöglichkeit und nicht nur ein finanzielles Trostpflaster geben. Es sei auch falsch, in diesem Zusammenhang nur von Müttern zu sprechen, denn es gelte die Gleichberechtigung. Es sei toll, wenn Männer oder Frauen sich für die Betreuung ihres Kindes in den ersten Jahren entscheiden, aber eine richtige Wahlmöglichkeit sei unerlässlich.

 

KTA Stoll unterstützt im Namen seiner Fraktion die Resolution der Gruppe. Die Betreuungsgeld genannte Herdprämie sei unsozial und überflüssig. Eltern, die finanziell besser gestellt seien, werden sich von den 150 Euro nicht davon abhalten lassen, ihr Kind in die Krippe zu geben. Mit der Einführung des Betreuungsgeldes werde sozialer Unfrieden geschürt. Erziehende und betreuende Eltern, die erwerbstätig seien und ihre Kinder in die Kindertagesstätte bringen, erhalten die Betreuung nicht als Geschenk, sondern müssten dafür bezahlen. Da sie daneben kein Betreuungsgeld erhalten, würden sie bestraft.

 

KTA Kruse-Runge ärgert sich über die vorgestrige Begründung der CDU/RRP-Fraktion zum Betreuungsgeld. Die finanzielle Lage sei überall sehr knapp und man müsse sich überlegen, was man möchte. Es wäre schön, wenn familiäre Erziehungsarbeit und Erwerbsarbeit gleichwertig wären. Auf die Spitze getrieben müsste man fordern, dass die Kitas völlig umsonst sein müssten und dass frühkindliche Bildung einen ganz andern Stellenwert haben müsste. Wenn man es ernst meine, dass es nicht immer nur die Mütter seien, die durch die Auszeiten in der Familien gebrochenen Erwerbsbiographien haben, müsste man die Hausfrauen und Mütter für ihre Arbeit, auch entsprechend entlohnen und nicht solche Peanuts verteilen. Sie selbst habe zwei Kinder, sei berufstätige Alleinerziehende und habe ihre Kinder während ihrer Studienzeit bekommen. Damals habe sie aus dem Bekanntenkreis durchaus sehr skeptische Stimmen gehört. Es sei ein wirkliches Vergnügen, eine Familie zu haben, aber daneben sei es auch Arbeit. Sie würde sich freuen, wenn dies entsprechende Würdigung erfahre, aber davon sei man noch weit entfernt.

 

KTA Schellmann kann sich der Begründung von KTA Staudte ohne Bedenken anschließen. Beim Lesen der Begründung war dies zunächst nicht der Fall. Inzwischen haben sich ihre Zweifel gelegt. Die Menschen müssten eine Wahlfreiheit haben. Man müsse sich dafür einsetzen, damit man in Zukunft eine Gesellschaft habe, in der alle gut gebildet seien.

 

GB Ullmann berichtet, dass sie auf der Regionalkonferenz der Gleichstellungsbeauftragten einen Vortrag der Präsidentin des Deutschen Juristinnenbundes zum Thema „Gesetzgebung und Festhalten an Rollenbilderngehört habe. Die Präsidentin schloss ihren Vortrag mit der Aussage, „Wenn alles so bleibt, wie es ist, dauert es noch 430 Jahre, bis die echte Gleichstellung der Geschlechter erreicht ist. Die Bildungskette beginne in der Krippe und ende mit Abschluss der Schule bzw. der Berufsausbildung. Für sie sei dieses Betreuungsgeld in Anbetracht aller fortschrittlichen Entwicklungen auf diesem Gebiet nicht nur ein Stillstand, sondern fast schon ein Rückschritt. Sie bittet die CDU/RRP-Fraktion, sich nicht zu enthalten, sondern ein gemeinsames Signal zu senden.

 

LR Nahrstedt ergänzt zu GB Ullmanns familienpolitischer Sicht, dass es auch aus monetärer Sicht wünschenswert wäre, wenn die CDU/RRP-Fraktion zustimmen würde.

 

-5-

Beschluss:

Beschluss:

 

 

 

 

 

Der Kreistag Lüneburg fordert die Landesregierung auf, sich bei der Bundesregierung gegen eine Einführung des Betreuungsgelds einzusetzen und dafür zu werben, diese Bundesmittel in Höhe von bis zu 2 Milliarden jährlich für den quantitativen und qualitativen Betreuungsausbau und zur Entlastung der Kommunen als Träger bei den laufenden Betriebskosten einzusetzen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig bei 17 Enthaltungen

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