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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Antrag der Fraktion DIE LINKE vom 22.04.2012 (Eingang: 23.04.2012); Resolution zur Abschaffung des Gutscheinsystems nach AsylbLG  

Kreistag
TOP: Ö 24
Gremium: Kreistag Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 07.05.2012    
Zeit: 14:00 - 18:05 Anlass: Sitzung
Raum: Ritterakademie
Ort: Ritterakademie, Am Graalwall, 21335 Lüneburg
Zusatz: Hinweis: W-LAN ist vorhanden. Wir bitten Sie trotzdem, die elektronische Aktenmappe zu packen.
2012/137 Antrag der Fraktion DIE LINKE vom 22.04.2012 (Eingang: 23.04.2012);
Resolution zur Abschaffung des Gutscheinsystems nach AsylbLG;
Änderungsantrag der Gruppe SPD/Bündnis 90 Die Grünen vom 22.08.2012
(im Stand der 2. Aktualisierung vom 11.09.2012)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag an den Kreistag
Verantwortlich:Horn, AnnaAktenzeichen:01
Federführend:Büro des Landrats Beteiligt:Sozialhilfe und Wohngeld
Bearbeiter/-in: Alkushovski, Anna   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Diskussionsverlauf:

 

KTA Stoll erläutert den Antrag. Bereits im Jahr 2007 wurde ein gleichlautender Antrag gemeinsam mit den Grünen gestellt. Er sei für die Überweisung in den Fachausschuss.

 

KTA Wald erklärt, dass dies kein einfaches Thema ist und eigentlich mehr auf eine andere, politische Ebene gehört. Er werde sich enthalten.

 

KTA Schulz-Hendel verkündet, dass die Grüne-Fraktion der Überweisung in den Ausschuss für Soziales zustimmt. Seine Fraktion vertrete den politischen Grundsatz, Menschen als Menschen zu behandeln und wolle sich mit diesem inhaltlichen Antrag etwas mehr beschäftigen. Er glaube, dass dies durchaus ein Thema sei, was auf kommunaler Ebene behandelt werden müsse. Deutschlandweit haben alle Bundesländer bis auf Bayern und Niedersachsen und die entsprechenden Kommunen dieses Gutscheinsystem abgeschafft. Es gebe in Niedersachsen per Beschluss auch Landkreise wie Göttingen und Holzminden, die das abgeschafft hätten und hier seien ausführliche Beratungen erforderlich.

 

-50-

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Antrag wird an den Ausschuss für Soziales und Gesundheit überwiesen.

Abstimmungsergebnis: mehrheitlich

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