Auszug - Erlass einer Rahmensatzung für Bürgerbefragungen gem. § 35 NKomVG
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Diskussionsverlauf:
EKR Krumböhmer erläutert, dass der Kreistag diese Rahmensatzung bereits beschlossen habe. Es handele sich um eine Satzung für alle Bürgerbefragungen, die möglicherweise noch kommen werden. Die Verwaltung hatte die Auffassung vertreten, dass es möglich sei eine solche Befragung auf ein Teilgebiet des Landkreises zu beschränken. Das Innenministerium sei jedoch anderer Auffassung. Die Rahmensatzung sei deshalb entsprechend anzupassen. Wenn eine Bürgerbefragung - egal zu welchem Thema - durchgeführt werde, müsse immer die Bevölkerung im gesamten Landkreis befragt werden.
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Abstimmungsergebnis: einstimmig bei 1 Enthaltung