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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Festsetzung der angemessenen Höhe von Aufwandsentschädigungen für Kreistagsmitglieder als Vertreter des Landkreises Lüneburg in Unternehmen und Einrichtungen  

Kreistag
TOP: Ö 12
Gremium: Kreistag Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 16.07.2012    
Zeit: 14:00 - 18:10 Anlass: Sitzung
Raum: Ritterakademie
Ort: Ritterakademie, Am Graalwall, 21335 Lüneburg
Zusatz: Hinweis: W-LAN ist vorhanden. Wir bitten Sie trotzdem, die elektronische Aktenmappe zu packen.
2012/178 Festsetzung der angemessenen Höhe von Aufwandsentschädigungen für Kreistagsmitglieder als Vertreter des Landkreises Lüneburg in Unternehmen und Einrichtungen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Mennrich, BjörnAktenzeichen:10 - 20 44 00
Federführend:Finanz- und Beteiligungsmanagement Bearbeiter/-in: Mennrich, Björn
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss:

Beschluss:

1.       Als angemessene Vergütung in Form von Sitzungsgeld im Sinne des § 138 Abs. 7 und 8 NkomVG für Kreistagsmitglieder, die den Landkreis in Unternehmen und Einrichtungen vertreten, wird ein Höchstbetrag von 150,00 Euro pro Sitzung festgesetzt. Die darüber hinaus gehenden Beträge sind an den Landkreis Lüneburg abzuführen.

2.       Den gemeinsamen Gesellschaften von Landkreis und Hansestadt Lüneburg wird empfohlen, die geltend gemachten Aufwendungen der Vertreter in ihren Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräten bzw. Verwaltungsräten für Fahrtkosten, Kinderbetreuungen und die Betreuung pflegebedürftiger Familienangehöriger sowie Verdienstausfälle gemäß Anlage 2 zu erstatten.

3.       Den gemeinsamen Gesellschaften von Landkreis und Hansestadt Lüneburg wird empfohlen, ihren Aufsichtsrats- bzw. Verwaltungsratsvorsitzenden für ihre Tätigkeiten pro Sitzung eine Zulage von 50% bezogen auf ein „Sitzungsentgelt“ zu zahlen.

4.       Sofern die Beteiligungsgesellschaften des Landkreises Lüneburg Regelungen zur Vergütung von Vertretern in ihren Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräten bzw. Verwaltungsräten zur Entschädigung für geltend gemachte Aufwendungen und für die Zulagen der Aufsichtsratsvorsitzenden treffen möchten, die sich im Rahmen der Punkte 1. bis 3. bewegen, werden die Vertreter des Landkreises in den Gesellschafterversammlungen oder entsprechenden Organen angewiesen, für diese Regelungen zu stimmen.

Abstimmungsergebnis: 1 Gegenstimme und 1 Enthaltung

Abstimmungsergebnis: 1 Gegenstimme und 2 Enthaltungen

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