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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Antrag der CDU/RRP-Kreistagsfraktion vom 29.06.2012 (Eingang: 02.07.2012); Umsetzung der Inklusion/Einrichtung eines Geräte-/Einbauten-/Ausstattung-Pools  

Kreistag
TOP: Ö 27
Gremium: Kreistag Beschlussart: abgelehnt
Datum: Mo, 16.07.2012    
Zeit: 14:00 - 18:10 Anlass: Sitzung
Raum: Ritterakademie
Ort: Ritterakademie, Am Graalwall, 21335 Lüneburg
Zusatz: Hinweis: W-LAN ist vorhanden. Wir bitten Sie trotzdem, die elektronische Aktenmappe zu packen.
2012/208 Antrag der CDU/RRP-Kreistagsfraktion vom 29.06.2012 (Eingang: 02.07.2012);
Umsetzung der Inklusion/Einrichtung eines Geräte-/Einbauten-/Ausstattung-Pools
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag an den Kreistag
Verantwortlich:Horn, AnnaAktenzeichen:01
Federführend:Büro des Landrats Bearbeiter/-in: Alkushovski, Anna
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Diskussionsverlauf:

Diskussionsverlauf:

 

Vorsitzender Fricke stellt dar, dass der Kreisausschuss hier Ablehnung empfohlen habe.

 

KTA Walter erläutert den vorliegenden Antrag. Die Verwaltung werde zunächst um Prüfung gebeten, ob mobile Einbauten, Geräte und sonstige Ausstattung, die im Rahmen der Umsetzung der Inklusion für verschiedene Schulen angeschafft wurden und noch werden, zentral verwaltet und bei Bedarf von verschiedenen Schulen genutzt werden können. Ebenfalls sollte hier die Zusammenarbeit mit der Stadt Lüneburg geprüft werden. Zunächst könne die Inklusion mit Schwerpunktschulen starten, die bereits ausreichend ausgestattet seien. Ab August 2018 sei jede Schule inklusiv und müsse jeden Schüler beschulen können. Welcher Bedarf hier auf uns zukomme, könne noch nicht abgeschätzt werden. Aber es werde zu vermuten sein, dass nicht jede Art von Ausstattung und nicht jedes Gerät zu jeder Zeit von jeder Schule benötigt werde. Es werde sicherlich Dinge geben, die auf die jeweiligen Schüler bezogen sind und nicht weitergenutzt werden können. Aber es werde auch Dinge geben, die altersbezogen oder klassenstufenbezogen und weiter zu gebrauchen sind. Diese Dinge müssen nicht überall neu angeschafft werden und im Sinne einer Kostenersparnis sollte versucht werden, bestehende Ressourcen zu nutzen. So etwas könne bereits jetzt begonnen und bis 2018 weiter aufgebaut werden. Zunächst sei zu prüfen, ob dieses Projekt sinnvoll sei und welche Einsparmöglichkeiten vorhanden seien.

Es handele sich um einen Prüfauftrag und es handele sich um eine Kostenersparnis für die Steuerzahler. Es werde um Zustimmung gebeten oder um Überweisung an den Schulausschuss.

 

KTA Rehfeldt erkennt in dem Antrag eine mögliche Motivation der Kostenersparnis. Dennoch werde für die Ablehnung des Antrages plädiert. Der Antrag sei nicht zielführend. Es sei anzunehmen, dass der Verwaltungsaufwand den vermuteten Einspareffekt bei weitem überschreiten werde. Mobile Hilfen, Gehhilfen oder Rollstühle seien personengebunden und keine Ausstattungsmittel einer Schule. Andererseits sind Fahrstühle oder Rampen nicht ausleihbar wie Bücher in Bibliotheken. Der Antrag sollte vom Antragsteller zurückgezogen bzw. gegebenenfalls im Jahr 2018 noch einmal gestellt werden. Ansonsten werde für Ablehnung plädiert.

 

KTA Plaschka unterstützt die Aussagen von KTA Rehfeldt. Der Antrag sei nicht sinnvoll. Bei hörgeschädigten Schülern zum Beispiel benötigen die Lehrer spezielle Mikrofone. Diese werden über viele Jahre hinweg gebraucht. Wenn diese zentral verwaltet würden, seien sie alt und abgenutzt. Dies gelte auch für viele andere Geräte. Ein Einspareffekt sei im Grunde nicht vorhanden. Der Verwaltungsaufwand wäre relativ groß und man müsste Räumlichkeiten vorhalten. Es bringe überhaupt nichts, Rampen zentral zu verwalten. Die Schulen haben überwiegend Behindertentoiletten, Fahrstühle und ähnliches. Der Antrag sei nicht zielführend.

 

Laut KTA Führinger sei es klar, dass Rampen und Fahrstühle nicht in einem Pool verwaltet und ausgewechselt werden können. Aber es gebe viele kleine Dinge. Es sollte darüber nachgedacht werden, dass mobile Dinge entsprechend weitergegeben werden können.

 

Für KTA Neumann ist nicht klar, was mit kleinen Dingen gemeint sein soll. Es könne dabei allenfalls um Hörgeräte, Lesegeräte usw. gehen. Diese Dinge werden jedoch von der Krankenkasse bezahlt. Es stelle sich die Frage, welchen Pool der Landkreis verwalten solle. Der Antrag sei nicht sinnvoll.

 

KTA Berisha stellt die Frage, was in dem Pool genau verwaltet werden soll. Der Antrag sei so wenig zielgerichtet, dass dieser eigentlich nicht an die Verwaltung weitergegeben werden könne. Es könne keine Zustimmung erfolgen.

 

KTA Tiedemann nimmt die Argumentationen mit Erstaunen zur Kenntnis. Die Inklusion werde von allen gewollt. Bei den letzten Diskussionen sei der CDU unterstellt worden, dass die Inklusion nicht gewollt sei und sie diese behindere und verhindere. Es werde nun ein Antrag gestellt, um die bestmöglichen Voraussetzungen für die Inklusion zu schaffen. Das Argument der Kosten dürfe nicht behindernd sein. Die Kinder dürfen nicht durch Kostenfragen behindert werden. Deshalb sei es ein Anliegen der CDU/RRP Fraktion, möglichst viel für Kinder mit Behinderungen zu schaffen. Es gehe darum zu prüfen was für welche Behinderung benötigt werde, bevor an verschiedenen Stellen etwas angeschafft werde, was hinterher nicht benutzt wird. Es gehe in dem Antrag darum zu prüfen, welche Dinge in den Schulen gebraucht werden und was möglicherweise übergreifend benutzt werden könne. Manche Dinge seien für eine ausgiebige Nutzung gemacht und nicht für eine einmalige Nutzung. Es werde um Zustimmung gebeten.

 

Für KTA Kamp wird durch den vorliegenden Antrag suggeriert, dass durch die Inklusion eine Welle von Behinderten auf uns zukomme. Die Kinder seien jedoch jetzt auch schon da und besuchen auch jetzt schon zum Großteil die allgemeinbildenden Schulen. Es gebe ein großes Förderschulwesen im Bereich Lernen. Die Kinder seien nur im Lernen beeinträchtigt, ansonsten fehle ihnen nichts. Diese Kinder besuchen ganz normal die Schule. Natürlich gebe es auch Kinder mit großen Handicaps. Diese haben personenbezogene Hilfsmaterialien. Der Antrag lese sich zwar auf dem Papier sehr gut, sei aber in der Praxis unsinnig. Aus fachlicher Sicht sei der Antrag nicht zielführend und werde nicht gebraucht. Deshalb erfolge Ablehnung.

 

KTA Dieckmann-Kirks erläutert, dass die Schulen jetzt noch nicht wissen, welche Kinder kommen werden. Es könne kein Pool im Voraus angelegt werden für die Kinder. Inklusion heiße, jedes Kind werde dort abgeholt wo es stehe. Zur Not auch mit dem Rollstuhl. Und jedes Kind sollte seinen eigenen Rollstuhl haben.

 

Nach Auffassung von KTA Walter sei zunächst fachlich zu prüfen, welche Dinge für eine zentrale Verwaltung möglich und sinnvoll seien. Man werde erst in den kommenden Jahren damit konfrontiert werden, was angeschafft werden sollte und was nicht, um alle Kinder optimal beschulen zu können. Dabei könne es zum Beispiel um bestimmte altersbezogene Lesematerialien gehen oder Stellwände für hörgeschädigte Kinder. Der Antrag ziele auf einen Prüfauftrag ab, um genau diese Fragen zu klären. Es sei unverständlich, weshalb dem Prüfauftrag nicht zugestimmt werden könne. Wenn dabei herauskomme, dass der Vorschlag zu aufwändig sei, dann sei das so. Eine medizinisch fachliche Beurteilung der Situation wolle man sich bei der CDU jedoch nicht herausnehmen.

 

- 55 -

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Antrag wird abgelehnt.

Abstimmungsergebnis: 37 Ja-Stimmen, 16 Gegenstimmen und 1 Enthaltung

Abstimmungsergebnis: 37 Ja-Stimmen, 16 Gegenstimmen und 1 Enthaltung

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